Draft Statute of the Multilateral Investment Court

Marc Bungenberg und August Reinisch

Dieser Entwurf eines Statuts für einen multilateralen Investitionsgerichtshof ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungsprojekts. Es basiert auf der Studie "Von bilateralen Schieds- und Investitionsgerichten zum multilateralen Investitionsgerichtshof", die 2018 erstmals auf Deutsch von Nomos, Facultas und Dike veröffentlicht wurde (hier erhältlich). Eine zweite, englische Ausgabe, die 2020 bei Springer erscheint, ist nun auch als Open-Access-Buch erhältlich. Der Satzungsentwurf soll die Diskussion anregen und zeigen, dass es möglich ist, einen Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) auf der Grundlage eines Vertrages zu schaffen.

Der institutionelle und allgemeine rechtliche Rahmen dieses Statutenentwurfs befürwortet die Einrichtung einer internationalen Organisation auf der Grundlage eines Vertrags, die sowohl Staaten als auch internationalen Organisationen offen steht. Das Statut legt die Zuständigkeit des MIC sowohl für Investor-Staat- als auch für Staat-Staat-Streitigkeiten fest. Mit dem Beitritt zum MIC erkennen die Mitglieder dessen internationale und innerstaatliche Rechtspersönlichkeit an, gewähren ihm die für sein unabhängiges Funktionieren erforderlichen Vorrechte und Immunitäten und leisten einen Beitrag zu seinem Haushalt.

Der Satzungsentwurf sieht auch ein Richterkollegium (ein Gericht erster Instanz und ein Berufungsgericht), ein Sekretariat, ein Plenarorgan und ein Beratungszentrum vor. Das Statut sieht vor, dass die Richter für einen längeren Zeitraum ernannt werden, unabhängig und unparteiisch sind und über eine hohe Qualifikation verfügen. Der vorgeschlagene Mechanismus für die Auswahl der Richter beruht auf der Notwendigkeit, eine angemessene Vertretung aller Regionen und der wichtigsten Rechtssysteme zu gewährleisten.

Im Statut sind Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Effizienz, Kohärenz und das Recht der Mitglieder auf Regulierung ausdrücklich verankert. Es enthält die Grundlagen des Verfahrens und übernimmt unter anderem die UNCITRAL-Transparenzregeln für vertragsgestützte Investor-Staat-Schiedsverfahren. Das MIC kann seine eigene Verfahrensordnung detaillierter regeln und an die spezifischen Bedürfnisse künftiger Streitfälle anpassen.

Was die Vollstreckbarkeit von MIC-Entscheidungen betrifft, so sieht das Statut eine vertragliche Verpflichtung aller MIC-Mitglieder vor, diese anzuerkennen und zu vollstrecken. Regelungen zur Vollstreckung in Drittstaaten können in einem separaten Vertrag vorgesehen werden. Das neue Vollstreckungssystem sieht auch die Einrichtung eines Vollstreckungsfonds vor.

Wir hoffen, mit diesem Vorschlag einen Beitrag zur laufenden Diskussion leisten zu können.

Die erste Ausgabe des von Nomos herausgegebenen "Entwurfs des Statuts des Multilateralen Investitionsgerichtshofs" steht zum freien Download zur Verfügung (hier)