Professorinnenprogramm des Bundes
Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder
Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2007 das Professorinnenprogramm I gestartet. Die Fortführung des erfolgreichen Programms wurde 2012 beschlossen.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat im April 2017 entschieden, das Professorinnenprogramm in die dritte Runde fortzuführen. Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern - und wird darum fortgesetzt. Es wirkt auf zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen und stärkt die Strukturen für die hochschulinterne Gleichstellung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder stellen zusammen für das Programm 150 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert wird damit die Anschubfinanzierung für fünf Jahre - vornehmlich vorgezogende - Berufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Aber auch die Finanzierung von Berufungen auf eine Regelprofessur ist möglich.
Im Rahmen des Professorinnenprogramms I und II konnte die UdS insgesamt 5 Professorinnen an die Standorte Homburg und Saarbrücken berufen. Die UdS konnte in der dritten Programmrunde punkten, mehr Infos finden sie hier.