Gemeinsame Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) zur neuen DSGVO

Veranstaltung des EDV-Gerichtstages und des Instituts für Europäisches Medienrecht zur neuen DSGVO

Am 24. Mai 2018, am Vortag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung, fand in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages (EDVGT) zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) zu den Herausforderungen beim Umgang mit dem neuen Recht statt. In der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin diskutierten Vertreter aus der Medienbranche, Wissenschaft, der Justiz und der Anwaltschaft am gestrigen "Vortag der DS-GVO" über die Herausforderungen beim Umgang mit dem neuen Recht. Die Veranstaltung, die gemeinsam vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) und dem Deutschen EDV-Gerichtstag (EDVGT) ausgerichtet wurde, behandelte vorwiegend die Datenverarbeitung in zwei jeweils auf den ersten Blick unterschiedlichen Bereichen - dem Journalismus und der Justiz - in deren jeweiligem Zusammenhang bedeutende Detailfragen erörtert wurden. Schnell wurde dabei klar, dass es auch hier Überschneidungen gibt und die Akteure teilweise vor den gleichen Herausforderungen stehen.

 

Prof. Dr. Stephan Ory wies bereits in seiner Begrüßung darauf hin, dass momentan vieles über die DS-GVO zu lesen sei, was teilweise richtige Ansätze verfolge teilweise aber auch ins Absurde gehe. Das löse in den unterschiedlichsten Bereichen derzeit eine Art DS-GVO-Panik aus "als hätten wir nie Datenschutz in Deutschland gehabt" - so Ory. Diese einleitenden Beobachtungen zogen sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung, beginnend mit dem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, der darüber berichtete, wo wir stehen und was sich ändern wird.

Prof. Dr. Jan Oster LL.M., Universität Leiden, Lehrbeauftragter für Telekommunikationsrecht und internationales Medienprivatrecht am Mainzer Medieninstitut, widmete sich anschließend dem Thema Medienprivileg als Teil der DS-GVO, dessen Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen ist.

Aus der Praxis der Umsetzung der DSGVO berichtete Anke Naujock, Datenschutzbeauftragte des Rundfunks Berlin-Brandenburg.

Im anschließenden Vortrag betonte Dr. Joerg Ukrow, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, geschäftsführendes Vorstandsmitglied EMR, die Wichtigkeit einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Datenschutz und der Medienfreiheit zu finden.

Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, berichtete im Anschluss über die Selbstregulierung der Presse einschließlich der Onlinepresse.

 

Einen neuen Block zum Thema Datenverarbeitung in der Justiz leitete Prof. Dr. Stephan Weth, Direktor des Instituts für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr, mit den Worten "Frau Vera Egenberger ist konfessionslos" ein. Er verwies damit auf ein vom EuGH gefälltes Urteil zu arbeitsrechtlichen Fragen, in dem wie üblich der Name der Klägerin des Ausgangsverfahrens sowie die näheren Umstände des Falls genannt wurden. Diese Praxis bedeute, so Weth, dass der Kampf um das Recht vor dem EuGH immer auch damit verbunden sei, dass der Name der Klägerin heute und in Zukunft in den Augen Dritter immer mit dem Rechtsfall verbunden sein werde. Weth warf daher die Frage auf, ob ein Verfahrensbeteiligter die Möglichkeit haben müsse, sich gegen die Namensnennung und damit die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu wehren. In der anschließenden Diskussion wurde die Fragen der Handhabe bei den Gerichten, sowie nach den Intentionen des Gesetzgebers und ihren Auswirkungen näher diskutiert. Insbesondere wurde auf die Gefahren einer Lahmlegung der Justiz durch die missbräuchliche Geltendmachung von Betroffenenrechten hingewiesen.

Im Anschluss wurde Jan-Philipp Albrecht MdEP, ehemaliger Berichterstatter zur DS-GVO, per Video zugeschaltet. Er berichtete dass er sich am heutigen Tage seltsam fühle, denn das was man die letzten zehn Jahre diskutiert habe, werde nun Realität.

Zum Schluss berichtete Corinna Lapp, Rechtsanwältin, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit) und im Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM), über die Herausforderungen die die DS-GVO der Anwaltschaft aufgibt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des EDV-Gerichtstages, hier, und einen ausführlichen Bericht auf der Internetseite des Instituts für Europäisches Medienrecht, hier.

Fotos: EMR