Positive Rundfunkordnung Quo Vadis? - Medienvielfalt in der globalen Plattformökonomie sichern

Positive Rundfunkordnung Quo Vadis? - Medienvielfalt in der globalen Plattformökonomie sichern

Auf Einladung des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquium erläuterte der Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, Uwe Conradt, warum das Saarland in der Welt der globalen Plattformanbieter eine Vorreiterrolle zur Sicherung der Medienordnung einnimmt. Er ist der Frage nachgegangen, wie es um diese Ordnung steht und ob sie auch in einer Medienwelt, in der jeder Mensch zum Sender medialer Inhalte werden kann, noch erforderlich ist.

Als das Bundesverfassungsgericht seine Prinzipien zur Ausgestaltung von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG aufstellte, war die Veranstaltung von Rundfunk ein exklusives Recht, verbunden mit der Nutzung von knappen Frequenzen und dem Erfordernis von sehr hohen Investitionen zum Aufbau einer Sendeinfrastruktur. Angesichts der heutigen technischen Mittel haben sich die Möglichkeiten Rundfunk zu veranstalten grundlegend geändert. Gilt deshalb auch, dass es keine Risiken für die Sicherung der Vielfalt, die Einhaltung des Gebots der Staatsferne mehr gibt, oder sind neue Gefährdungslagen entstanden?

Uwe Conradt ging der Frage nach, wie und durch wen die Vielfalt tatsächlich bedroht sein kann. Ist das Internet ein "unendlicher Raum" oder kann er auch vermessen werden und wenn ‚ja’, was sagt uns dies? Welchen Einfluss haben ökonomische Prinzipien für die Entstehung von Plattformen und wie muss die demokratische Gesellschaft darauf reagieren?

Conradts Kernthese lautet: Die Prinzipien des Verfassungsgerichts müssen auch in unserer heutigen Medienwelt durchgesetzt werden, denn Meinungsfreiheit und Medienvielfalt sind Voraussetzungen für Demokratie und Rechtsstaat. Insbesondere ging er auf die Rolle der Plattformen und Soziale Netzwerke wie Youtube, Facebook, Twitter in seinen Vortrag ein. 

Conradt zeigt in seinem Vortrag auf, wie Technologien schon heute in der Landesmedienanstalt des Saarlandes eingesetzt werden, um eine "Vermessung der digitalen Welt" vorzunehmen. Marktstarke Plattformen, Betriebssysteme und Soziale Medien erzeugten enorme komparative Kosten- und Nutzungsvorteile und verdrängten in letzter Instanz alle Mitbewerber in kleine Nischen. Es handelt sich somit um eine Herausforderung des Rechtsstaates und eine Herausforderung für die gesellschaftliche Ordnung als solche.

Insofern ginge es um mehr als "nur" die Sicherung der Meinungsvielfalt, es gehe um mehr als "nur" die Medienordnung und um mehr als "nur" die Wirtschaftsordnung. Es gehe um die Frage der Sicherung der Demokratie und des Rechtsstaats. LMS-Direktor Conradt stellte heraus, dass vom Anbeginn des privaten Rundfunks in Europa saarländische Gesetze eine Vorreiterrolle einnahmen. Mit dem Medienvielfaltsbericht (Vermessung der digitalen Welt) und einer erst kürzlich eingeführten Pflicht zur Etablierung eines Zustellungsbevollmächtigten für Online-Plattformen sei der saarländische Gesetzgeber wiederum bereit gewesen, Institutionen derart mit Kompetenzen auszustatten, dass Recht effektiv durchgesetzt werden kann und damit auch in der digitalen Welt das Konzept der positiven Medienordnung erhalten bleibt.

Zum Bericht des IMK:

imk.emr-sb.de/180628.html