Offizielle Beschwerde

An der UdS gibt es die Möglichkeit, Grenzüberschreitungen offiziell zu melden. 
Die Universität geht jeder Beschwerde nach.

Wenn Sie eine offizielle Beschwerde einreichen, ist dies nicht anonym möglich. 

So können Sie vorgehen

• Halten Sie schriftlich fest, was geschehen ist – alleine oder gemeinsam mit einer fachkundigen Ansprechperson (zum Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten). 

• Wenn Sie Unterstützung genutzt haben, entbinden Sie die Ansprechperson bitte mündlich bzw. schriftlich von der Schweigepflicht. 

• Schicken Sie Ihr Schreiben vorab direkt an die Stabsstelle oder bringen Sie es zu einem persönlichen Termin mit. Sie können sich gerne von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. 

Mögliche Konsequenzen

• Gespräche oder Anhörung aller Beteiligten 
• Wechsel im Betreuungs- oder Lehrverhältnis 
• Verpflichtende Fortbildungen 
• Arbeits-, dienst- oder studienrechtliche Konsequenzen 
• Strafrechtliche Schritte

 

Ansprechstelle

Stabsstelle für Rechtsfragen 

Anastasia Kade 
(Leitung) Dezernat Personal 
+49 681 – 302-2608 
anastasia.kade@uni-saarland.de