Refresher training course (compliance certification as per Section 11(1), No. 2 of Germany's Prohibited Chemicals Regulation – ChemVerbotsV)
Termine 2024:
- 07.11.2024, 9.00-17.00 Uhr, Onlineveranstaltung für Universitätsangehörige und Externe mit Gasthörerstatus
Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geregelt. So müssen Personen, die damit beschäftigt sind, eine entsprechende Sachkunde nachweisen.
Diese Sachkundenachweise waren bislang unbegrenzt gültig. Mit der Novellierung der ChemVerbotsV im Jahr 2017 kam aber eine wesentliche Neuerung: Der Sachkundenachweis ist nunmehr zeitlich begrenzt und muss nach spätestens 6 Jahren durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung erneuert werden.
Durch die in § 14 ChemVerbotsV festgelegten Übergangsvorschriften ist dieser Nachweis ab dem 01.07.2019 von allen, deren Qualifikation mehr als 6 Jahre zurückliegt, zu erbringen.
Anerkennung als Fortbildungseinrichtung
Die Universität des Saarlandes, Zentrum für lebenslanges Lernen (ZelL), wurde mit Bescheid vom 04.07.2019 durch das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz als Einrichtung zur bundesweiten Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 2 der ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 für die umfassende Sachkunde anerkannt und bietet eine eintägige Fortbildung zum Erhalt der umfassenden Sachkunde an.
Das Team
Dr. rer. nat. Burkhard Crone (Dozent)
ist Diplomchemiker und arbeitet seit über 12 Jahren als Sicherheitsingenieur bei der Stabsstelle Arbeitsschutz der Universität des Saarlandes. Hier ist er u. a. zuständig für das Gefahrstoffmanagement der Universität:
Gefahrstoffrecht
Chemikaliensicherheit
Laborsicherheit
Explosionsschutz
Dr. rer. nat. Selina Hemmer (Dozentin)
ist Toxikologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Experimentelle und Klinische Toxikologie an der Universität des Saarlandes.
Angelina Müller M.A.
Stellvertretende Leiterin im Zentrum für Lehren und Lernen. Organisatorische Verantwortung der Fortbildung.
Angelina Müller, M.A.
Campus A4 2, Raum 2.08
Tel.: +49 681 302-64074
angelina.mueller@mx.uni-saarland.de
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Gut zu wissen...
- Übersicht und Grundkenntnisse des europäischen und deutschen Chemikalienrechts
- Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde und mit der Verwendung verbundene Gefahren
- Biozide
- Toxikologie und Umweltgefahren
- Informationsermittlung, Gefahrenabwehr und Erste Hilfe
- ChemVerbotsV
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Abschlussdiskussion
- Inhaber des Sachkundenachweises nach §11 ChemVerbotsV (bzw. §5 der alten ChemVerbotsV),
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind und
Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter sowie Gefahrstoffbeauftragte.
- Termin 1: Für UNIVERSITÄTSANGEHÖRIGE und EXTERNE mit GASTHÖRERSTATUS
- Donnerstag, 21.03.24, Zeit: 9 - 17 Uhr
- Donnerstag, 21.03.24, Zeit: 9 - 17 Uhr
Um an der Fortbildung teilzunehmen, müssen Sie sich als Gasthörer*in an der Universität des Saarlandes einschreiben. Die zu entrichtende Gebühr beträgt 155,- € zzgl. 1,30 € Versicherungsgebühr. Mit dem Gasthörerstatus erhalten Sie die Berechtigung, an weiteren Veranstaltungen, die Sie im Studienführer Weiterbildung finden können, teilzunehmen. Für die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen werden grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren anfallen, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird. Weitere Informationen zum Veranstaltungsangebot sowie eine Anleitung zur Einschreibung finden Sie auf der Seite "Gasthörerstudium".
Für Universitätsangehörige besteht die Möglichkeit innerbetrieblich - im Rahmen des Schlüsselkompetenzen Programms - an der Veranstaltung teilzunehmen. Innerbetriebliche Termine werden entsprechend gekennzeichnet.
Pro Kurs können an der Fortbildung maximal 25 Teilnehmer*innen teilnehmen. Daher ist neben der Einschreibung ins Gasthörerstudium (s. Voraussetzungen) die zusätzliche Anmeldung über unser Onlineformular notwendig. Universitätsangehörige melden sich bitte ebenfalls über das Formular an.
Sie können sich über das Formular bereits einen Kursplatz sichern, auch wenn die Einschreibung ins Gasthörerstudium noch nicht abgeschlossen ist. Bis zum eigentlichen Kurstag sollten Sie sich mit dem Gasthörerschein ausweisen können.