Die Universität des Saarlandes hat die Biografien ihrer Ehrenwürdenträger systematisch untersuchen lassen. Seit 1961 hatte sie insgesamt 45-mal Ehrenwürden wie die eines Ehrensenators oder Ehrenbürgers sowie Ehrenmedaillen verliehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, inwieweit die Geehrten durch ihr Handeln während der NS-Zeit belastet waren. Bei 13 von ihnen entschied sich der Senat schließlich für eine posthume Aberkennung der Ehrenwürde.
08.10.2026