Sozialversicherung für Arbeitnehmer

Wenn Sie an der Universität des Saarlandes einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie Sozialabgaben entrichten. Die Sozialversicherung setzt sich aus den folgenden Pflichtversicherungen zusammen, deren Beiträge direkt von Ihrem Arbeitslohn einbehalten werden.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für Angestellte. Je nach Einkommen müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen oder können eine private Krankenkasse wählen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht-arbeitende oder geringverdienende Ehepartner und Kinder mitversichert, ohne dass Sie höhere Beiträge zahlen müssen. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. ärztliche und zahnärztliche Behandlung mit freier Wahl des zugelassenen Arztes sowie Arznei-, Verbands- und Heilmittelversorgung. Außerdem haben Versicherte Anspruch auf notwendige Krankenhausbehandlungen. Sie finden zwei gesetzliche Krankenkassen auf dem Campus.

Private Krankenversicherung

Bei privaten Krankenversicherungen sind Umfang und Beiträge nicht gesetzlich festgelegt, und die Unterschiede sind teilweise sehr groß. Mindeststandard ist in der Regel der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Meist sind die Leistungen qualitativ besser und Zuzahlungen entfallen, dafür sind die Beiträge höher. Da sich private Krankenkassen ihre Mitglieder aussuchen können, verlangen sie vor Vertragsabschluss meist ein ärztliches Attest.
Bitte beachten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung, dass Sie von einer privaten Krankenkasse möglicherweise nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln dürfen. Dies sollten Sie vor allem dann bedenken, wenn Sie über Ihre Vertragsdauer hinaus in Deutschland bleiben.

Rentenversicherung

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden je zur Hälfte von der Universität des Saarlandes und von Ihnen bezahlt. Geleistete Beiträge werden bei späteren Rentenberechnungen in jedem EU- und EWR-Land sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen berücksichtigt. Welche Länder das sind, können Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung nachlesen. In Deutschland besteht das Rentensystem aus drei Teilen: der staatlichen, betrieblichen und zusätzlichen privaten Altersversorgung. Allgemeine Informationen über das deutsche Rentensytem finden Sie auf der Webseite Find Your Pension.

Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte von der Universität des Saarlandes und von Ihnen bezahlt. Sie haben Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu drei Monate auch bei der Arbeitssuche in einem anderen EU-Land. Dafür müssen Sie sich mindestens vier Wochen vor Ihrer Abreise in Deutschland arbeitslos gemeldet haben.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt und dient der Absicherung gegen die Folgen der Pflegebedürftigkeit. Die Beiträge werden je zur Hälfte von der Universität des Saarlandes und von Ihnen bezahlt. Sie können von der Pflegeversicherung befreit werden, wenn Sie eine Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen.

Unfallversicherung

Der Beitrag zur Unfallversicherung wird von der Universität des Saarlandes für Sie bezahlt. Die Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie durch einen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeit erleiden.