Aufenthaltserlaubnis

Wichtig: die Ausländerbehörde in Lebach hat aktuell sehr lange Bearbeitungszeiten und Wartezeiten für Terminanfragen.
Das Welcome Center der Saar Universität hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Termine bei der Ausländerbehörde!

Zentrale Ausländerbehörde
Dillinger Straße 67 / Gebäude 2, 66822 Lebach
+49 (0)681/501-00   oder   zab@lava.saarland.de

Während das Visum die Einreise nach Deutschland erlaubt, ermöglicht die Aufenthaltserlaubnis einen länger als drei Monate dauernden Aufenthalt. Sofern Sie kein Angehöriger eines EU-Staates sind, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Einige wenige Länder erlauben es Studierenden aus Nicht-EU Staaten auch ohne Visum einzureisen und dann innerhalb von 90 Tagen den Aufenthaltstitel zu beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind ob Sie ein Visum benötigen, kontaktieren Sie gerne das Welcome Center.

Einen Termin zur Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels im Saarland machen Sie am besten sechs bis acht Wochen bevor Ihr Visum abläuft. Bei visafreier Einreise beantragen Sie den Titel am besten direkt nach der Einreise. Bitte vereinbaren Sie in beiden Fällen hierfür einen Termin bei der Ausländerbehörde im Saarland. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Zusammen mit Ihrem Termin erhalten Sie eine Liste der Dokumente, die Sie mitbringen müssen.

Sie haben noch keinen Termin erhalten?

Bitte beachten: Das Welcome Center der Saar Universität hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Termine bei der Ausländerbehörde!
Wir helfen Studierenden und Mitarbeitern der Universität bei Fragen aber natürlich gerne weiter. Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie auf Ihre Anfrage bei der Ausländerbehörde für längere Zeit keine Rückmeldung erhalten. Das Welcome Center kann dann in Ihrem Namen eine Anfrage an die Ausländerbehörde schicken. Dafür benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente als Scan:

  • Pass
  • aktuelles Visum oder Aufenthaltstitel  (bei visafreier Einreise: Einreisestempel)
  • Meldebescheinigung vom Bürgeramt
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis der Finanzierung (z.B. Sperrkonto)
  • bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung

Bitte kopieren Sie den folgenden Satz in Ihre Email, damit wir die Erlaubnis haben die Ausländerbehörde in Ihrem Namen zu kontaktieren: „Hiermit autorisiere ich das Welcome Center der Universität des Saarlandes meine Anfrage oder meine Terminanfrage an die Ausländerbehörde zu übermitteln."

Diese Anfrage durch das Welcome Center ist ein zusätzlicher Service der Universität, als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden und Mitarbeiter. Wir können Ihnen aber keine Garantie geben, dass eine Anfrage durch uns von der Ausländerbehörde schneller bearbeitet wird.