Aufenthaltserlaubnis
Neue Servicestelle auf dem Campus
Zum 01.09.2026 hat an der Universität des Saarlandes eine neue Servicestelle der Ausländerbehörde eröffnet. Dort können internationale Studierende sowie internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität des Saarlandes einen Termin für die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels erhalten.
Die Öffnungszeiten der neuen Servicestelle sind:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie zusätzlich Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr.
Wichtig zu beachten: das Angebot richtet sich zunächst nur an internationale Studierende und Forschende
- die an der Universität des Saarlandes studieren oder in einem Arbeits-, Forschungs- oder Dienstverhältnis (§12 SHSG) mit der Universität des Saarlandes stehen
- und die einen Wohnsitz im Saarland haben
- und die visafrei eingereist sind oder ein Visum oder einen Aufenthaltstitel nach §16b, §18b, §18d, §18g oder §19cAufenthG haben.
Die Beantragung in der neuen Servicestelle erfolgt vorrangig mit einem vorher vergebenen Termin.
Die Termine für internationale Studierende, Mitarbeitende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der UdS können entweder weiterhin per Email bei der Ausländerbehörde direkt (zab-campus(at)lava.saarland.de) beantragt werden oder wie unten beschrieben über das Welcome Center organisiert werden.
Weiterhin bitte beachten: die Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist nur bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente möglich. Bitte beachten Sie daher die hier gelisteten Informationen und bringen Sie alle geforderten Dokumente mit. Eine Liste dieser Dokumente wird Ihnen zusätzlich mit dem Einladungsschreiben zum Termin übermittelt.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein den Antrag bei der Ausländerbehörde in Lebach zu stellen.
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen
Während das Visum die Einreise nach Deutschland erlaubt, ermöglicht die Aufenthaltserlaubnis einen länger als drei Monate dauernden Aufenthalt. Sofern Sie kein Angehöriger eines EU-Staates sind, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einige wenige Länder erlauben es Personen aus Nicht-EU Staaten auch ohne Visum einzureisen und dann innerhalb von 90 Tagen den Aufenthaltstitel zu beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind ob Sie ein Visum benötigen, kontaktieren Sie gerne das Welcome Center.
Wichtig: wenn Sie einreisen um in Deutschland einen Job anzutreten, dann reisen Sie bitte in jedem Fall mit einem Visum ein, auch wenn Sie aus einem sogenannten privilegierten Staat anreisen! Nur dann ist es möglich, dass Sie direkt mit der Arbeit beginnen. Wenn Sie visafrei eingereist sind müssen Sie zunächst abwarten bis Sie den Termin bei der Ausländerbehörde hatten.
Einen Termin zur Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels im Saarland machen Sie am besten sechs bis acht Wochen bevor Ihr Visum abläuft. Bei visafreier Einreise beantragen Sie den Titel am besten direkt nach der Einreise. Bitte vereinbaren Sie in beiden Fällen hierfür einen Termin bei der Ausländerbehörde im Saarland. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Zusammen mit Ihrem Termin erhalten Sie eine Liste der Dokumente, die Sie mitbringen müssen.
Sie haben noch keinen Termin erhalten?
Bitte beachten: Das Welcome Center der Universität des Saarlandes unterstützt Sie bei der Terminvergabe, wir können aber selbst keine Termine vergeben.
Wir helfen Studierenden und Mitarbeitern der Universität bei Fragen aber natürlich gerne weiter. Sie können sich auch an uns wenden, wenn Sie auf Ihre Anfrage bei der Ausländerbehörde für längere Zeit keine Rückmeldung erhalten. Das Welcome Center kann dann in Ihrem Namen eine Anfrage an die Ausländerbehörde schicken. Dafür benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente per Email (welcome@uni-saarland.de) als Scan:
- Pass
- aktuelles Visum oder Aufenthaltstitel (bei visafreier Einreise: Einreisestempel)
- Meldebescheinigung vom Bürgeramt
- Nachweis Krankenversicherung
- Nachweis der Finanzierung (z.B. Sperrkonto)
- bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung
Bitte kopieren Sie den folgenden Satz in Ihre Email, damit wir die Erlaubnis haben die Ausländerbehörde in Ihrem Namen zu kontaktieren: „Hiermit autorisiere ich das Welcome Center der Universität des Saarlandes meine Anfrage inkl. der Dokumente, sowie meine Emailadresse für eine potentielle Kontaktaufnahme, an die Ausländerbehörde zu übermitteln."
Diese Anfrage durch das Welcome Center ist ein zusätzlicher Service der Universität, als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden und Mitarbeiter. Wir können Ihnen aber keine Garantie geben, dass eine Anfrage durch uns von der Ausländerbehörde schneller bearbeitet wird.
Wichtige Informationen zum Finanznachweis!
Um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten, müssen Sie der Ausländerbehörde nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Dafür gibt es bestimme Vorgaben, die Behörde akzeptiert nur bestimmte Formen des Finanzierungsnachweises. Grundsätzlich gilt: Sie müssen nachweisen, dass Ihnen aktuell mindestens 992 € pro Monat (11.904 € pro Jahr) zur Verfügung stehen (Stand Oktober 2025).
Bitte beachten: dies sind die grundsätzlichen Informationen zum Finanznachweis - bitte folgen Sie immer den Informationen die Sie mit Ihrem Termin (oder aus einer Email der Ausländerbehörde) erhalten.
Es gibt in der Regel vier Möglichkeiten, wie Sie den Finanznachweis erbringen können:
- Ein Sperrkonto in Deutschland mit entsprechendem Sperrvermerk
- Eine Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person, die in Deutschland lebt
- Ein Stipendium
- Einen Arbeitsvertrag, aus dem Befristung, Gehalt und Wochenstunden klar hervorgehen in Kombination mit Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
In manchen Fällen kann auch eine Kombination notwendig sein (z. B. Arbeitsvertrag plus Sperrkonto), wenn ein einzelner Nachweis die geforderte Summe nicht abdeckt.