Die Abreise vorbereiten

Abmeldung beim Bürgeramt

Bevor Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Bürgeramt abmelden. Dies können Sie auch online selbst durchführen. Bitte halten Sie dazu Ihren Reisepass / Personalausweis bereit. In der Regel sind keine weiteren Dokumente nötig. Eine Abmeldung kann bis zu sieben Tage vor und bis zu 14 Tage nach der Abreise erfolgen.
Über diesen Link können Sie sich online abmelden.

Abmeldung beim Bürgeramt
 

Das Sperrkonto auflösen

Wenn Sie mit einer Aufenthaltsgenehmigung studieren und ein Sperrkonto haben:
Prüfen Sie, ob das Konto zum Zeitpunkt Ihrer Abreise bereits leer sein wird. Wenn nicht, können Sie uns Bescheid geben, damit wir bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung zur "Entsperrung" des Kontos beantragen können. Dies kann per E-Mail geschehen und wir können die Anfrage bei der Ausländerbehörde gerne für Sie übernehmen. Schicken Sie uns dazu bitte einen Scan Ihres Sperrkontos und Ihre Reisetickets. Die Ausländerbehörde erstellt dann eine sogenannte Sperrfreigabe, also ein Dokument mit dem Sie das Sperrkonto auflösen können. Dieses Dokument reichen Sie dann bei dem Anbieter des Sperrkontos ein und erhalten dann das Geld zurück.

Abmeldung beim Rundfunkbeitrag

Am Ende Ihres Aufenthalts können Sie sich von den Zahlungen des Rundfunkbeitrags abmelden. Besuchen Sie dazu bitte die folgende Website:

Abmeldung beim Rundfunkbeitrag

Auf der Website können Sie "Ich ziehe dauerhaft ins Ausland" auswählen. Füllen Sie die folgenden Formulare aus und laden Sie die "Abmeldung / Meldebescheinigung" hoch, die Sie nach Ihrer Abmeldung beim Bürgeramt erhalten haben.

Abmeldung von der Universität (Exmatrikulation)

 Wenn Sie den Semesterbeitrag für die Rückmeldung für das Sommersemester nicht bezahlen, werden Sie automatisch zum 31. März exmatrikuliert und wenn Sie die Semesterbeitrag für die Rückmeldung für das Wintersemester nicht bezahlen werden Sie zum 30. September exmatrikuliert.
Sie können den Antrag auf Exmatrikulation im SIM-Studierendenportal stellen. Sie können sich dabei zu einem beliebigen Termin in der Zukunft exmatrikulieren, idealerweise zu dem Tag, an dem Sie Deutschland tatsächlich verlassen. Nach kurzer Zeit können Sie dann im SIM-Portal die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen. Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studium@uni-saarland.de)

Antrag auf Exmatrikulation

Studierendenausweis

Sie können Ihren Studentenausweis behalten, es sei denn, Sie beantragen eine Rückerstattung (siehe unten).
Wenn sich zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch Geld auf Ihrer Karte befindet, können Sie es an der Kasse des Studierendenwerks auszahlen lassen.
Sie finden die Kasse im Gebäude D4.1, Raum 003 (im Keller).
Die Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10:00 - 12:30 Uhr

Teilweise Rückerstattung des Semestertickets

Wenn Sie mindestens zwei Monate vor Ende des Semesters abreisen, können Sie eine teilweise Rückerstattung des Semestertickets beantragen (z. B. Februar & März oder August & September). Dies müssen Sie beim AStA in Gebäude A5 2 tun.

Website für die Rückerstattung des Semestertickets

Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung nur auf ein europäisches Bankkonto erfolgen kann.         
Für die Rückerstattung müssen Sie sich zuerst im SIM-Portal exmatrikulieren und diese Bestätigung zusammen mit dem AStA-Formular und Ihrem Studierendenausweis im AStA-Büro abgeben. Wenn Sie Ihr Busticket bis zum letzten Tag nutzen wollen, können Sie die Karte einer anderen Person geben, der/die sie dann im AStA abgibt.

Kündigung der Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind (AOK, IKK, TK, Barmer usw.), müssen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und diese informieren, dass Sie Deutschland verlassen werden. Dazu brauchen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung. Wichtig: Sie müssen für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland krankenversichert sein. Bitte beantragen Sie die Exmatrikulation daher erst zum letzten Tag Ihres Aufenthalts in Deutschland, um den Versicherungsschutz bis zu Ihrer Abreise in Deutschland aufrecht zu erhalten!
Die Krankenversicherung wird vielleicht auch noch Ihre Abmeldung beim Bürgeramt oder Ihre Flugtickets nach Hause erfragen.

Kündigung Ihrer Verträge

Kündigen Sie alle Verträge rechtzeitig vor der Abreise schriftlich per Brief (z.B. Bank, Handy, Fitnessstudio). In manchen Fällen müssen Sie eine Kopie Ihrer Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen. Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung des Kündigungsschreibens wünschen, können Sie sich gerne an den ASTA wenden: asta.uni-saarland.de/der-asta/recht/

Um Ihren Mietvertrag zu kündigen, halten Sie bitte die in Ihrem Vertrag angegebene Kündigungsfrist ein. In den meisten Fällen gibt es eine 3-monatige Kündigungsfrist, die Sie einhalten müssen. Es kann aber natürlich sein, dass für Ihren Vertrag andere Regeln gelten, also schauen Sie bitte in Ihren Vertrag. Bitte beachten Sie, dass Mietverträge schriftlich (per Post!) gekündigt werden müssen und Sie immer eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung verlangen sollten. Bei Ihrer Kündigung können Sie Ihrem Vermieter bereits die Bankverbindung mitteilen, auf welches Konto Sie Ihre Kaution zurückerhalten möchten.

Für Austausch-/Freemover-Studenten: Abreisebescheinigung und Transcript

Wenn Sie als Austausch-/Freemover-Student in Saarbrücken sind, benötigen Sie möglicherweise eine Unterschrift auf Ihrem Abreiseformular oder ein Abreiseformular der Universität des Saarlandes ("certificate of departure"). Diese Unterschrift erhalten Sie von Ihrem Koordinator (Erasmus+ oder "Weltweit"). Wenden Sie sich bitte auch an Ihren Koordinator wegen des Transcript of Records.