Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität des Saarlandes beenden möchten (z.B. wegen Hochschulwechsels oder nach Studienabschluss), können Sie beim Studierendensekretariat einen Online-Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Bitte beachten Sie:

Ob Sie nach Anmeldung sämtlicher Prüfungsleistungen, bei noch ausstehenden Prüfungsergebnissen oder für die Erstellung des Abschlusszeugnisses eingeschrieben sein müssen oder sich exmatrikulieren dürfen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Da der Immatrikulationsstatus bei fehlender Rückmeldung zu einem Wintersemester am 30. September bzw. zu einem Sommersemester am 31. März endet, fragen Sie bitte beim Prüfungsamt genau nach, ob für die prüfungsrechtliche Situation ab dem 1. Oktober bzw. 1. April noch ein Immatrikulationsstatus erforderlich ist.

Außerdem können folgende Unterlagen zukünftig wichtig werden und sollten nach der Exmatrikulation von Ihnen selbst archiviert werden:

  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Studienverlaufsbescheinigung (verfügbar im SIM-Studierendenportal)
  • Kennungsschreiben/Infoblatt mit Kennung, Masterpasswort und studentischer E-Mail
  • UdS-Card

Nach der Exmatrikulation haben Sie nur noch wenige Tage mit Ihrer Kennung Zugang zu den Systemen der Universität. Auch endet nach kurzer Zeit Ihr Zugang zu Teams.

Antrag auf Exmatrikulation

Loggen Sie sich mit Ihrer UdS-Kennung (Benutzerkennung) und Ihrem Passwort in das SIM-Studierendenportal ein. Dort müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Klicken Sie auf die Kachel "Meine Anträge".
  2. Wählen Sie die Schaltfläche "Antrag anlegen".
  3. Bei "Art des Antrags" wählen Sie die Option "Antrag auf Exmatrikulation".
  4. Tragen Sie Ihre Daten ein und klicken Sie anschließend auf "Absenden".
  5. Bestätigen Sie die Einreichung Ihres Antrags, indem Sie in der folgenden Meldung auf "Ja" klicken.

Bitte beachten Sie, dass eine Exmatrikulation nicht rückwirkend, sondern frühestens ab Eingang Ihres Antrags erfolgen kann.

Achtung Neueinschreiber: Sofern Sie sich neu eingeschrieben haben (also zum vorherigen Semester kein Immatrikulationsverhältnis zur Universität des Saarlandes bestand) und die Exmatrikulation vor dem 1. April oder 1. Oktober beantragen möchten, teilen Sie uns dies bitte per Mail an studium(at)uni-saarland.de mit.

Exmatrikulationsbescheinigung abrufen

Sobald Ihr Online-Antrag auf Exmatrikulation bearbeitet ist, steht die Exmatrikulationsbescheinigung im SIM-Studierendenportal zur Verfügung. Dies ist nach zirka einer Stunde der Fall. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung folgendermaßen abrufen:

  1. Loggen Sie sich im SIM-Studierendenportal ein.
  2. Wählen Sie die Kachel "Bescheinigungen".
  3. Rufen Sie die Bescheinigung über die Option "nach Semestern" auf.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Studierendeninfo für Bescheinigungen.

Mögliche Rückerstattungen

Sofern Ihre Exmatrikulation vor Semesterbeginn erfolgt (also vor dem 1. Oktober bei einem Wintersemester bzw. vor dem 1. April bei einem Sommersemester), können Sie eine Erstattung von Sozialbeiträgen und ggf. Gebühren beantragen. Bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester kommt ggf. eine Teilerstattung des Semestertickets in Frage. Den diesbezüglichen Antrag müssen Sie beim AStA (bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist 14 Tage nach dem Datum der Exmatrikulation endet) stellen.

Studierendensekretariat

Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

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Zentrale Studienberatung

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Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

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