Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben und muss in der Regel bereits bei der Beantragung eines Visums nachgewiesen werden.

Für die Einreise nach Deutschland empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung, die den Zeitraum der Anreise abdeckt.
Einmal in Deutschland angekommen, muss für den Aufenthalt aber eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, sollten Sie klären, ob Sie gegebenenfalls Ihre im Heimatland bestehende Versicherung für den Aufenthalt in Deutschland weiter nutzen können. Ist dies nicht der Fall oder kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU, sollten Sie rechtzeitig eine Krankenversicherung abschließen. Eine Beantragung ist bei den meisten deutschen Krankenversicherungen bereits aus dem Ausland möglich.

In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern müssen, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland einen Arbeitsvertrag haben oder ob Sie sich zum Beispiel über ein Stipendium, Finanzierung der Heimatuniversität oder eigene Mittel, finanzieren.
Wir empfehlen das Informationsportal Euraxess, da dort genaue und detaillierte Informationen zum Thema Krankenversicherung gesammelt sind. Sie finden dort auch Listen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten.

Euraxess Netzwerk - Informationen zur Krankenversicherung

    Krankenversicherung ohne Arbeitsvertrag

    Wenn Sie ohne einen Arbeitsvertrag an die Saar Universität kommen (insbesondere Studierende), müssen Sie sich selbst versichern.  Es ist verpflichtend für Studierende eine Krankenversicherung bei der Immatrikulation hochzuladen. Sie müssen dazu in jedem Fall einmal eine deutsche gesetzliche Versicherung kontaktieren. Diese Versicherung macht dann eine elektronische Meldung an die Saar Universität und teilt mit, ob Sie gesetzlich versichert sind, oder nicht. Wenn Sie eine private Versicherung haben oder eine Versicherung aus dem Ausland, dann prüft diese gesetzliche Versicherung, ob der Versicherungsschutz ausreicht. Diese Prüfung ist kostenlos. Falls Sie bereits eine Versicherung haben und diese reicht nicht aus, dann müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

    EU-Bürger

    Wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union kommen und sich eine europäische Versicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) oder eine Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse haben ausstellen lassen, müssen Sie keine zusätzliche deutsche Versicherung abschließen, denn diese Karte gilt für die medizinische Versorgung innerhalb der gesamten EU. Bitte schicken Sie in diesem Fall den Nachweis der EHIC an die deutsche gesetzliche Versicherung, damit von dort die elektronische Meldung an die Universität erfolgen kann.

    Studierende von außerhalb der EU

    Studierende aus Ländern außerhalb der EU müssen sich bei einer Krankenkasse in Deutschland zum Studententarif versichern lassen.  Wenn Sie älter als 30 Jahre sind, wenden Sie sich bitte an die gesetzlichen Krankenkassen, um zu erfahren, ob Sie noch in deren Versicherung aufgenommen werden können.

    Diesen Studententarif gibt es unter anderem bei den zwei gesetzlichen Krankenkassen auf dem Campus.

    Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist (z. B. aufgrund des Alters), können Sie die Möglichkeit einer privaten Versicherung prüfen.

    Studierende im Deutschkurs und in VSi MINT

    Wenn Sie im Deutschkurs oder im Vorbereitungsstudium VSi MINT eingeschrieben sind, können Sie sich in der Regel noch nicht bei einer studentischen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Sie müssen sich entweder privat versichern oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung abschließen. Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach einer Versicherung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Welcome Center.

    Gastwissenschaftler und Besucher

    GastwissenschaftlerInnen oder BesucherInnen ohne Arbeitsvertrag, die sich über ein Stipendium oder eigene Mittel finanzieren, müssen sich in der Regel privat krankenversichern. In Ausnahmefällen kann nach § 9 SGB V die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Sie können dies bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfragen.

    Sollten Sie in Ihrem Heimatland bereits für den Aufenthalt gültige Krankenversicherung haben, dann prüfen Sie ob diese Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland deckt. Bitte lassen Sie sich dies von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen (mindestens Englisch).

    Falls Sie bereits eine Versicherung haben und diese nicht ausreicht, müssen Sie eine zusätzliche private Versicherung abschließen. Sie können dies im Ausland tun, wir empfehlen aber dies bei einer deutschen Krankenversicherung zu tun, um eine Sicherstellung der Leistung zu gewährleisten. Sollten Sie mit einem Stipendium nach Deutschland, informieren Sie sich hierzu bitte auch bei Ihrem Stipendiengeber. Eventuell hat der Stipendiengeber ja auch eine Kooperation mit privaten Krankenkassen.

    Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Beiträge anhand verschiedener Faktoren berechnet: Alter, Vertragslänge, Geschlecht usw. Oftmals gibt es verschiedene Tarife (Basic oder Premium) und die günstigeren Tarife schließen viele Leistungen aus. Bitte informieren Sie sich gut über die verschiedenen Tarife und wählen Sie im Zweifel den etwas teureren Tarif der mehr abdeckt.

    Sie finden auf den Webseiten des Euraxess Netzwerks ausführliche Informationen rund um das Thema der privaten Krankenversicherungen für Gastwissenschaftler und Forschende.

    Krankenversicherung mit Arbeitsvertrag

    Während Ihres Aufenthalts in Deutschland benötigen Sie eine Krankenversicherung. Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit der Saar Universität, werden Sie verpflichtend in alle Versicherungen der Sozialversicherung miteinbezogen. In der Regel müssen Sie einen Vertrag mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Auf den Webseiten des GKV Spitzenverbands finden Sie eine Liste aller deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen, viele davon gibt es auch im Saarland.

    Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder, die mit Ihnen nach Deutschland reisen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.

    Die Krankenversicherung ist ein Teil des deutschen Systems der Sozialversicherung. Wir stellen Ihnen auf unseren Seiten eine Kurzübersicht mit Informationen zum Thema der Sozialversicherung bereit. Bitte informieren Sie sich auch über das Informationsportal Euraxess, was das Thema der Sozialversicherungen für Ihren Aufenthalt bedeutet.

    Euraxess Netzwerk - Informationen zur Sozialversicherung

    Anmerkungen zur privaten Krankenversicherung

    Bitte beachten Sie, dass eine private Krankenversicherung eventuell Einschränkungen mit sich bringt. Bitte lesen Sie die angebotenen Tarife immer im Detail durch und prüfen Sie, ob eventuelle Vorerkrankungen vorliegen, die nicht abgedeckt sind. Oftmals bringen private Krankenversicherungen auch Wartezeiten mit sich und die Tarife sind nach dem Alter gestaffelt.

    In vielen Fällen kann es nötig sein, eine private Versicherung abzuschließen (Teilnahme am Vorbereitungsstudium, Studierende älter als 30 Jahren etc). Wir raten aber davon ab, ausschließlich eine private Versicherung abzuschließen weil diese günstiger erscheint.
    Sofern möglich, raten wir immer zum Beitritt in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung!

    Auf den Euraxess Netzwerk Webseiten finden Sie eine Übersicht mit Informationen zur privaten Krankenversicherung für internationale Doktoranden und Forscher mit Stipendium oder Eigenfinanzierung.

    Euraxess Netzwerk - Private Krankenversicherung