Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln bei Verbraucherverträgen nach französischem Recht

Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln bei Verbraucherverträgen nach französischem Recht

Deutsch-Französischer Diskurs mit

Dr. Claire-Marie Péglion-Zika, Université Paris II, Mitglied der Commission des clauses abusives

Mittwoch, 22. Januar 2020, 19.00 Uhr, Campus C4 1, Hörsaal Pierre Voirin (R. 0.22)

Gastgeber: Prof. Dr. Julien Dubarry, Rechtswissenschaft

Vortrag in französischer Sprache

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Abstract zum Vortrag

Im französischen Verbraucherrecht werden missbräuchliche Klauseln definiert als solche, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, zum Nachteil des Verbrauchers oder Nicht-Professionellen ein Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien herzustellen. Zusätzlich zu dieser allgemeinen Definition enthält das Verbrauchergesetzbuch auch Listen mit zwei Arten missbräuchlicher Klauseln, eine sog. schwarze Liste (verbotene Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit) und eine sog. graue Liste (Vermutung der Missbräuchlichkeit). Aber wer ist für die Umsetzung dieser gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Definitionen von missbräuchlichen Klauseln verantwortlich?

Ziel dieses Vortrags ist es, die beiden wichtigsten Interpreten des Konzepts der missbräuchlichen Klauseln vorzustellen. Denn die Besonderheit des französischen Systems liegt in der Existenz einer Kommission für unlautere Klauseln (Commission des clauses abusives, CCA), deren Hauptaufgabe es ist, die Beseitigung missbräuchlicher Klauseln in den ihr zur Prüfung vorgelegten Musterverträgen zu empfehlen. Wie funktioniert das? Wie ist die Verbindlichkeit ihrer Empfehlungen? Und wie passen ihre Lösungen zu denen des traditionellen Interpreten, des Richters – egal ob französisch oder europäisch (EuGH)? Dies sind einige der Fragen auf die, unter anderen, eingegangen werden wird.