Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit

Die Universität des Saarlandes vergibt Stipendien zur Förderung von Chancengerechtigkeit an internationale Studierende, die während ihres Studiums mit besonderen Herausforderungen oder schwierigen Lebensumständen konfrontiert sind. Unterstützt werden beispielsweise Studierende mit Versorgungsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, mit einer Behinderung, Fluchthintergrund oder vergleichbaren Situationen.

Die Mittel werden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Wer kann sich bewerben?

Internationale Studierende in Bachelor-, Master- und Staatsexamenstudiengängen und Promovierende,

  • die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (Bildungsausländer:innen)
  • die an der Universität des Saarlandes immatrikuliert sind,
  • die einen Abschluss anstreben (keine Austauschstudierenden, keine Freemover, keine Teilnehmende am Deutschkurs oder dem Vorbereitungsstudium International)
  • die sich im Zeitraum der Förderung in Deutschland aufhalten werden.
Wie hoch ist das Stipendium?

Die Förderhöhe beträgt in der Regel 500 Euro pro Monat. Das Stipendium wird in der Regel für bis zu drei Monate gezahlt.

Wann erhält man das Stipendium?

Der nächste Förderzeitraum wird der Oktober 2025 bis Dezember 2025 sein.

Bis wann muss ich mich bewerben?

Aktuell sind Bewerbungen möglich bis inklusive 31. August 2025.

Welche Dokumente werden benötigt?

Im Rahmen der Bewerbung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Lebenslauf
  • Notenspiegel des aktuellen Studiums
  • Aktuelle Immatrikulations-Bescheinigung
  • Nachweis über den Grund für Ihre Bewerbung, z.B. Nachweis über chronische Krankheit, über Kindererziehung, über Fluchthintergrund etc.

Bewerbungsschluss: 31.08.2025

Finanzielle Einnahmen aus Quellen wie andere Stipendien (z. B. Deutschlandstipendium, Erasmus-Stipendien), aus BAföG-Zuwendungen sowie Einkommen aus Erwerbsarbeit werden bei der Stipendienvergabe berücksichtigt.

Ein Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.

Es besteht weder ein Anspruch noch eine Garantie auf den Erhalt eines Stipendiums.

Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit

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