Zulassungsbedingungen

Zulassung und Bewerbung

Der Aufbaustudiengang 'Deutsch als Fremd- und Zweitsprache' soll sich in der Regel an ein grundständiges Studium anschließen und die dort erworbenen meist theoretisch-wissenschaftlichen Kenntnisse durch ein stärker praxisorientiertes und berufsqualifizierendes Studium ergänzen.

Formale Voraussetzungen für die Immatrikulation ist daher der erfolgreiche Abschluss eines Lehramtsstudiengangs (alle Schulformen) oder eines Magister-, Diplom- oder Promotions-studiengangs in kulturwissenschaftlichen Fächern an einer wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland. Wer 'Deutsch als Fremdsprache' studieren will, aber über einen hier nicht genannten Studienabschluss verfügt (beispielsweise einen Abschluss in einem nicht kulturwissenschaftlichen Fach oder auch einen Abschluss einer Fachhochschule), kann ebenfalls zum Aufbaustudiengang zugelassen werden, muss dies aber eigens beantragen. Über den Antrag, der begründet sein muss, entscheidet dann der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 

 

Für ausländische Bewerber(innen) gilt prinzipiell Vergleichbares: Sie müssen in der Regel ein Studium in kulturwissenschaftlichen Fächern an einer Hochschule abgeschlossen und darüber hinaus die 'Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang' (DSH, früher PNdS) abgelegt haben. Die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (mindestens DSH 2 oder TestDaF IV) kann nur erlassen werden, wenn der/die Bewerber/in einen Hochschul-abschluss in Deutsch im Hauptfach erworben hat (siehe Studienordnung Aufbaustudium) Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist die Zulassung sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich. Für eine Zulassung zum Sommersemester müssen die Unterlagen vollständig zum 15. März, für eine Zulassung zum Wintersemester bis zum 15. September eingegangen sein. 

Dafür bitten wir um Rücksendung des ausgefüllten Bewerbungsbogens (PDF) sowie einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses an das Sekretariat des Lehrstuhls Deutsch als Fremdsprache (siehe Kontakt). Die Unterlagen werden an das Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes weitergeleitet. Über Ihre Zulassung werden Sie von dieser Stelle informiert. 

Zurzeit werden bei Neueinschreibungen Studiengebühren von 500 Euro erhoben. Es müssen außerdem eine Semestergebühr inkl. der Kosten für das Semesterticket vom/von der Bewerber/in selber getragen werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat Deutsch als Fremdsprache oder bei Studienberaterin Dr. Elisabeth Venohr.