Bachelor Europäische Literaturen und Medien im globalen Kontext (EuLit)

Der Studiengang „Europäische Literaturen und Medien im globalen Kontext“ (kurz: EuLit) richtet sich an alle, die Literatur, Film, Theaterstücke und andere Kunstwerke verstehen und in ihre kulturellen Zusammenhänge einordnen wollen.

Das interdisziplinäre Studium legt den Schwerpunkt auf die unterschiedlichsten Formen kulturellen Austauschs im europäischen Raum und den Ländern, in denen sich Spuren europäischer Sprachen, Literaturen und Kulturen finden.

Im Vordergrund steht der Aspekt des wechselseitigen Austauschs und Vergleichs. Das Studium vermittelt eine breitgefächerte Literatur- und Medienkompetenz und Fertigkeiten im Analysieren, Kommentieren und Interpretieren von ästhetischen Werken.

Die Studierenden lernen Kunstwerke in ihren kulturellen und medialen Zusammenhängen zu erkennen, präzise auf den Punkt zu bringen und zu hinterfragen.

FAQ

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?

Der Studiengang unterliegt keiner Zulassungsbeschränkung. Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.  

Die Einschreibung (Immatrikulation) für ein erstes Fachsemester erfolgt ohne vorherige Bewerbung bis Ende September online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes.

Informationen über die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier 

Welche Fremdsprachenkenntnisse brauche ich für das BA EuLit Studium?

Für das Pflichtfach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft werden Lesekenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt.

Bei den Wahlpflichtfächern variieren die Sprachanforderungen:

  • Englischsprachige Literatur- und Kulturwissenschaft: Englisch (Niveau B2)

Hinweis: Prüfungsleistungen (insbesondere Hausarbeiten und ggf. die BA-Arbeit) werden in Englisch verfasst: Die Notwendigkeit von gehobenen Sprachkenntnissen ist daher gegeben.

  • Französische Literatur und Kultur:  Französisch (Niveau B2)
  • Italienische Literatur und Kultur: Italienisch (Niveau A1)
  • Spanischsprachige Literatur und Kultur: Spanisch (Niveau A1)
Wer betreut meine BA-Arbeit?

Im BA EuLit kann die Abschlussarbeit entweder im Pflichtfach AVL oder in einem der beiden Wahlpflichtfächer geschrieben werden. Die Entscheidung, in welchem der drei Fächer man die Abschlussarbeit schreibt, kann man auch auf das Ende des Studiums verschieben.
Betreuer*innen der Abschlussarbeiten in den Fächern sind:

  • Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
    In der Regel ist Erstbetreuerin Dr. Claudia Schmitt, Zweitgutachterin Prof. Dr. Christiane Solte-Gresser.
  • Deutsche Literaturwissenschaft
    Professor*innen und promovierte Dozent*innen der Abteilungen Neuere deutsche Literaturwissenschaft und Ältere deutsche Philologie. Eine Liste der prüfungsberechtigten Personen finden Sie unter https://www.uni-saarland.de/fachrichtung/germanistik/studium/pruefungen.html
  • Englischsprachige Literatur- und Kulturwissenschaft
    Professor*innen der Fachrichtung; in besonderen Fällen evtl. weitere Dozent*innen der Fachrichtung
  • Französische Literatur und Kultur, Italienische Literatur und Kultur, Spanischsprachige Literatur und Kultur
    Professor*innen und promovierte Dozent*innen der Romanistik
  • Kunstgeschichte
    Prof. Dr. Joachim Rees, Dr. Hanna Büdenbender, Dr. Bernd Mohnhaupt; in besonderen Fällen evtl. weitere Dozent*innen der Fachrichtung
Wie melde ich meine BA-Arbeit an?

Hilfreiche allgemeine Informationen zum Abschlussverfahren befinden sich in den FAQs von Studienkoordination und Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät, z.B. „Wie läuft das Abschlussverfahren ab? Anmeldung/Abgabe der Arbeit wie, wo, wieviel?“, „Muss ich mich für die Abgabe der Arbeit rückmelden?“ https://www.uni-saarland.de/fakultaet-p/studienkoordination/pruefungssekretariat/haeufig-gestellte-fragen-faq-nuetzliche-links-in-der-studienzeit-wichtige-ansprechpartner.htmlFür die BA-Arbeit gibt es keine im Vorfeld festgelegten Abgabetermine wie im Fall der Hausarbeiten. Sie können sich zur Abschlussarbeit anmelden, wenn Sie CP im Umfang von 120 Credit Points (davon mindestens 60 im Hauptfach), in Ihrem Transcript of Records nachweisen können. 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Fall, dass Sie Ihre Abschlussarbeit im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft abfassen. Generell gilt: Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, dass Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen, suchen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Betreuer*innen. 
Sie können Vorschläge für die Themenstellung Ihrer Abschlussarbeit in der Sprechstunde Ihrer Betreuerin Dr. Claudia Schmitt machen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin per E-Mail. 
Unter https://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/solte-gresser/studium/bachelor/bachelor-arbeiten.html finden Sie eine Liste der bisher in der AVL betreuten BA-Abschlussarbeiten. 

Die Bearbeitungszeit der BA-Arbeit beträgt 10 Wochen, der Umfang der Arbeit mindestens 30 Seiten. 

Was ist beim Pflichtauslandsaufenthalt in Englischsprachige Literatur- und Kulturwissenschaft, Französische bzw. Italienische bzw. Spanischsprachige Literatur und Kultur zu beachten?

Bitte kontaktieren Sie in Sachen Auslandsaufenthalt frühzeitig die entsprechenden Studienfachberaterinnen! 

Englischsprachige Literatur- und Kulturwissenschaft:

  • Der Auslandsaufenthalt muss während des Studiums abgeleistet werden. Ein Aufenthalt vor dem Studium kann nur anerkannt werden, wenn die Aufnahme des Studiums direkt nach Ende des Auslandsaufenthaltes erfolgt. 
  • Der Auslandsaufenthalt umfasst 6 Wochen in einem englischsprachigen Land. Möglich sind: Studium an einer Universität, Summer Schools und/oder Sprachkurse, Praktikum bzw. Arbeitsstelle bei einer Bildungseinrichtung oder kulturellen Einrichtung, z.B. Sprachschule, Goetheinstitut, Museum, Forschungseinrichtung etc. oder einer Firma in der freien Wirtschaft (mit angemessenen Anforderungen an die fremdsprachliche Kompetenz)  
  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist eine sogenannte „Vereinbarung“ mit dem/der zuständigen Studienfachberater*in abzuschließen, um die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes zu gewährleisten. Dabei werden die Art und die Dauer des Auslandsaufenthaltes festgehalten. Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt liegt die Nachweispflicht auf Seiten der Studierenden. Als Prüfungsleistung muss ein Portfolio zum Auslandsaufenthalt angefertigt werden. Das Portfolio enthält die Nachweise über die erforderliche Dauer des Auslandsaufenthalts und die in der Vereinbarung festgehaltene(n) Tätigkeit(en). Das Portfolio enthält außerdem einen von den Studierenden in englischer Sprache auszufüllenden Fragebogen siehe „Questionnaire for the Portfolio on your stay abroad (BA 2016 and MA 2017)“ unten auf folgender Webseite https://www.uni-saarland.de/fachrichtung/anglistik/student-services/studytime-abroad.html  
  • Ansprechpartnerin: Dr. Heike Mißler

Französische bzw. Italienische bzw. Spanischsprachige Literatur und Kultur:  

  • Es handelt sich um ein Berufspraktikum à 6 Wochen im jeweiligen fremdsprachigen Ausland. 
  • Empfohlen werden die Bereiche Kulturinstitutionen, Tourismus, Verlagswesen, Kammern und Verbände sowie international tätige Wirtschaftunternehmen.
  • Als Praktikumsnachweis gelten: ein Praktikumsvertrag, ein Arbeitszeugnis, die convention de stage oder entsprechende Unterlagen.
  • Zur Validierung des Praktikums ist ein Bericht im Umfang von ca. 8 Seiten zu verfassen und beim Modulverantwortlichen/Praktikumsbeauftragten einzureichen.
  • Ansprechpartnerin: Lalita de Souza, M.A.
Ich studiere EuLit mit Wahlpflichtfach Deutsche Literaturwissenschaft und/oder Kunstgeschichte. Was kann ich im Bereich Schlüsselqualifikationen einbringen?

Ansprechpartnerin Deutsche Literaturwissenschaft: Dr. Claudia Schmitt  

Ansprechpartner Kunstgeschichte: Dr. Bernd Mohnhaupt 

Der Wahlpflichtbereich Schlüsselqualifikationen kann erbracht werden: 

  • aus den Veranstaltungen des Bachelor-Optionalbereichs aus den Teilbereichen 1 (Fremdsprachen und Interkulturelle Kompetenzen) und 3 (Berufsfeldorientierung und Praxisbezug) gemäß Studienordnung 2013 bzw. dem Wahlpflichtbereich oder dem Wahlbereich (Fremdsprachen und interkulturelle Kompetenzen bzw. Kommunikations- und Medienkompetenz) gemäß Studienordnung 2017 mit mindestens 6 CP pro Teilbereich, das entspricht in der Regel zwei Lehrveranstaltungen. 
  • durch Praktikum, außerhochschulische Ausbildung, und Auslandsaufenthalt (siehe dazu § 7 der Studienordnung EuLit) mit einer Laufzeit von mindestens 6 Wochen. Als Praktikumsnachweis gelten: ein Praktikumsvertrag, ein Arbeitszeugnis oder entsprechende Unterlagen. Eine Absprache mit den Modulverantwortlichen Claudia Schmitt bzw. Bernd Mohnhaupt sollte vor Antritt der Praktikumsstelle bzw. des Auslandsaufenthalts erfolgen. 
  • durch Anrechnung ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen Engagements mit bis zu 3 CP, sofern dieses im Rahmen einer nachgewiesenen mindestens zweijährigen, kontinuierlichen, unentgeltlichen Tätigkeit während des Studiums in einer als gemeinnützig anerkannten Organisation erbracht wurde. Die konkreten Leistungen müssen von einer gemeinnützigen Organisation durch ein qualifiziertes Zeugnis bestätigt werden, das genaue Angaben zur Dauer und zum zeitlichen Umfang der aktiven Tätigkeit enthält, sowie die Art und Weise der Tätigkeit präzisiert. 

Der Studiengang ist akkreditiert. Hier geht es zum Qualitätspass