Häufig gestellte Fragen (FAQ) + Nützliche Links in der Studienzeit + Wichtige Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zu welchen Fragen kann ich hier Hilfe erhalten? Welche Fächer werden von uns betreut?

Wir kümmern uns um die Eintragung von Prüfungsleistungen, Beratung zu Struktur und Aufbau des Studiums zu  Wipäd- und Lehramtsstudiengängen (in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt und dem ZPL),
sowie zusätzlich um die Erstellung von fast allen Bescheinigungen und Abschlussdokumenten für Bachelor- und Masterstudiengänge aller Fächer der Philosophischen Fakultät

mit Ausnahme von
Computerlinguistik,
Historisch Orientierte Kulturwissenschaften,
Language Science sowie
Literatur-, Kultur- und Sprachgeschichte des deutschsprachigen Raums.

 

Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

In der Philosophischen Fakultät vollzieht sich die Anmeldung größtenteils über das Deckblatt unserer Formularseite.
Bitte erfragen Sie jedoch individuell wie die Anmeldung in Ihrem Fach erfolgt, es kann von der allgemeinen Regelung abweichen.

Meine Prüfung ist nicht eingetragen, was tun?

Dazu gibt es mehrere Optionen:

  1.  Die fehlende Prüfung hat Voraussetzungen die nicht erfüllt sind, wie z. B. Sprachvoraussetzungen oder aufeinander aufbauende Module . Ob dies bei Ihrem Fach der Fall ist, können Sie im Fachspezifischen Anhang Ihres Faches finden. Studiendokumente wie die Studien- oder Prüfungsordnung sowie den fachspezifischen Anhang finden Sie hier.
  2. Die Prüfungsleistung wurde noch nicht bei der Prüfungsverwaltung eingereicht, bitte erfragen Sie im jeweiligen Sekretariat, ob die Leistungen bereits an uns weitergeleitet wurden und ggf., falls bekannt , auch wann. So kann nachvollzogen werden, ob die Prüfungsleistung bereits eingetragen sein müsste oder zumindest in welchem Abschnitt der Bearbeitung sie aktuell ist.
  3. Die Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen kann sehr variieren. Außerhalb Coronazeiten, Staatsexamen oder Hauptkorrekturfristen können Prüfungsleistungen auch mal innerhalb weniger Tage bearbeitet werden, ansonsten sollten Sie mind. 2-3 Wochen einrechnen
  4. Sind alle o.g. Punkte abgehakt, und die Leistung ist dennoch nicht eingetragen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Mein Wahl(pflicht)bereich hat eine feste CP Zahl? Und was bedeuten angebrochene Module?

Es gibt einige Fächer, die zwar eine logische Struktur haben, aber soviel Freiraum, dass das am Anfang sehr verwirrend sein kann. Fächer wie Altertumswissenschaften, Geschichte/Geschichtswissenschaften, Kunst- und Bildwissenschaft oder der Optionalbereich sind zwar recht variabel gestaltbar, allerdings unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen.

Feste CP Zahlen, die im Bereich nicht überschritten werden dürfen, sowie Module, die komplett studiert werden müssen (jeweils mit Ausnahmen), machen die Variierbarkeit nicht immer einfach. 

Zögern Sie bitte nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren. Per E-Mail, Telefon oder einem persönlichen Termin vor Ort oder via MS Teams können sicherlich alle Fragen geklärt werden. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail (um alles weitere zu besprechen) mit Ihrem Anliegen, Ihrem Namen und idealerweise auch Ihrer Matrikelnummer. 

Meine Leistungen wurden beim Fach-/Studiengangswechsel nicht übernommen

Antrag auf Übernahme der Leistungen
Die Übernahme von Leistungen geschieht im System nicht automatisch, sondern muss manuell von der Prüfungsverwaltung erledigt werden. Möchten Sie Leistungen in einen neuen Studiengang oder ein neues Fach übernehmen, müssen Sie dies beantragen. Der Antrag kann in Form einer Email  an die Prüfungsverwaltung erfolgen. Bitte geben Sie an, welche Fächer übernommen werden sollen, sowie Ihre Matrikelnummer.

Warum sollen die Fächer angegeben werden?
Das kann mehrere Gründe haben, Sie könnten z.B. schon öfter gewechselt sein und möchten Leistungen aus einem früheren Studienfach übernehmen. Zum Beispiel: Sie haben 2015 Französisch im Hauptfach, Englisch im Nebenfach sowie den Optionalbereich als Ergänzungsfach studiert, sind 2018 im Hauptfach auf Geschichte gewechselt und entscheiden sich 2021 für Kernbereich Geschichtswissenschaften oder EuLit. Diese Studiengänge können sich z.T. auch aus Ihrem Erststudium bedienen.

Oder aber, Sie möchten ein Fach nicht übernehmen und wieder von vorne anfangen, das 2. Fach allerdings schon. Zum Beispiel: Sie studieren Spanisch im Hauptfach, Philosophie im Nebenfach sowie Geschichte als Ergänzungsfach und wechseln Haupt- und Nebenfach. Jetzt ist es aber so, dass die Noten in Spanisch gar nicht mal so gut waren und Sie noch nicht viele Leistungen erbracht haben, in Philosophie läuft es jedoch recht gut. Dann können Sie beim Wechsel angeben, dass die Philosophie Leistungen übernommen werden sollen, Spanisch aber nicht - dann fangen Sie in Spanisch bei "0" an und haben wieder alle möglichen Versuche offen.

Wie läuft das Abschlussverfahren ab? Anmeldung/Abgabe der Arbeit wie, wo, wieviel?

Hier finden Sie die rechtliche Grundlage unter §22-25:
BA-/MA-Prüfungsordnung 

Hier finden Sie den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit.

Bitte, wenn möglich, das Formular online ausfüllen und anschließend ausdrucken oder als PDF per E-Mail an uns schicken. Sollte dies nicht möglich sein, ausgedrucktes Formular bitte deutlich und in Druckbuchstaben ausfüllen. Das ausgedruckte Formular ist binnen einer Frist von einer Woche nach Unterzeichnung durch die Gutachter im Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät abzugeben.

Hier finden Sie das Deckblatt für die Abschlussarbeit Bachelor und Master

Nach Überprüfung von CP und den fachspezifischen Bestimmungen erhalten Sie einen Brief vom Prüfungsausschuss über die Zulassung. Das Zulassungsschreiben enthält Thema, Gutachter und die Frist zur Bearbeitung der Arbeit. Innerhalb der genannten Frist geben Sie bitte bei uns beim Infopint (oder s.u.) zwei gebundene Exemplare Ihrer BA-Arbeit ab und schicken uns ein elektronisches Exemplar an unsere E-Mail Adresse (BA-DFS Studierende geben uns aktuell noch 3 gebundene Exemplare ab).

Die Abgabe der Arbeit kann persönlich, per Post (Poststempel zählt als Abgabedatum) oder auch durch Einwurf in den Briefkastenschlitz in der Tür zum Infopoint erfolgen (zu dem Briefkasten hat ausschließlich die Prüfungsverwaltung Zugriff, er wird regelmäßig geleert, z. T. mehrfach täglich). 

Muss ich mich für die Abgabe der Arbeit rückmelden?

Wir empfehlen, so lange eingeschrieben zu bleiben bis Sie sicher wissen, dass auch die letzte Leistung bestanden ist, denn für das Erbingen von Leistungen (hier ggf. eine Wiederholung) müssen Sie immatrikuliert sein.

Bsp.: Sollte das Abgabedatum nach dem 30. September sein, so müssen Sie sich zum Wintersemester rückmelden.

Wenn alles abgegeben und bestanden wurde, müssen Sie für die Erstellung der Abschlussdokumente nicht mehr immatrikuliert sein.

Bekomme ich eine Bestätigung über die Abgabe von...?

Jein. Sie bekommen für die Abgabe von was auch immer nicht automatisch eine Bestätigung. Je nach dem um was es sich handelt, können Sie die Bestätigung nach einem unterschiedlich langen Bearbeitungszeitraum in Ihrem Konto im System nachvollziehen. 
Alles was in den Briefkastenschlitz in der Tür zum Infopoint eingeworfen wird, wird zeitnah (ausschließlich von der Prüfungsverwaltung) entnommen und der Eingang mittels Stempel für die internen Unterlagen quittiert. Was uns per E-Mail erreicht, wird in der Regel durch einen Vermerk im System oder einer Antwort innerhalb 2-3 Wochen (spätestens)  bestätigt.

Was muss ich tun, um meine Abschlussdokumente zu erhalten?

In der Regel kommt Ihre Akte automatisch zur Urkundenerstellung sobald das letzte Gutachten oder die letzte Leistung eingetragen wurde (je nach dem was zuletzt war). Dort werden Konto und Akte geprüft. Wenn die Dokumente erstellt wurden, werden sie der/dem Ausschussvorsitzenden und der/dem DekanIn zur Unterschrift vorgelegt und an Sie verschickt. 

Aufgrund diverser Ereignisse, wie verspätete Einreichung von Gutachen, Prüfungsleistungen, Urlaub ein oder mehrerer Personen, erhöhtem Aufkommen sowie seit neustem auch einer Pandemie, die eine Bearbeitung vor Ort nur 1-2 mal wöchentlich zulässt, kann es immer wieder zu Verschiebungen kommen, sodass ein exakter Bearbeitungszeitraum hier nicht festgelegt werden kann. Sollten Sie dennoch nach ca. 2 Monaten nach Einreichung der letzten Leistung/ des letzten Gutachtens noch nichts erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail.

Ganz wichtig:
Bitte achten Sie darauf Ihre Adresse über Ihr Konto in LSF aktuell zu halten - Email als auch Post Adressen - sonst könnte es passieren, dass Ihre Dokumente zu uns zurück kommen und wir Sie nicht erreichen können.

Meine Frage war nicht dabei

Schreiben Sie uns zu den o.g. Themen eine E-Mail

Hier finden Sie noch mehr Antworten auf Ihre Fragen, die über die o.g. Themen hinausgehen: https://www.uni-saarland.de/fakultaet-p/lehre-studium/faqphilosophischefakultaet.html

Wichtige Ansprechpartner

Rund um das Bachelor- und Masterstudium

Umgang mit Studienproblemen und Konflikten – Entwicklung individueller Studien- und Lernstrategien – (möglicher) Verlust des Prüfungsanspruchs / Fortschrittskontrolle – Coaching bzgl. Zeitmanagement – Überlegungen, das Studium abzubrechen – Nachteilsausgleich – Studienfachwechsel und Aufzeigen neuer Perspektiven – Teilzeitstudium – Fragen rund um das Master-Nebenfach Europäische Kulturstudien (EuKult) – Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen – Bachelor-Optionalbereich Bei all diesen Fragen kann Ihnen die Studienkoordination mit Rat und Tat zu Seite stehen.

Rund um das Lehramtsstudium

Bafög Bescheinigungen, Leistungsübersichten, Bescheinigung über den Prüfungsanspruch, Fortschrittskontrolle, Abschlussverfahren, Teilzeitstudium, Anerkennungen / Einstufungen, Nachteilsausgleich usw. das Lehramtsstudium betreffend finden Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat für Lehramtstudiengänge (ZPL)

Studienorganisation rund um das Studium

Fachwechsel - Studiengangswechsel - Exmatrikulation - Studienverlaufsbescheinigungen - Exmatrikulationsbescheinigungen - Gasthörer - Rentenbescheinigung - Aufnahmeanträge für den Deutschkurs - Aufbaustudiengänge - Südwestverbund - Zweithörerschaft - Studienplatztausch - Doppeleinschreibung - Fernstudium - Zweitstudium - Härtefallanträge - Bewerbung in höhere Fachsemester und vieles mehr können Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats finden.

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an:

studienbuero-p(at)uni-saarland.de

Beratung und Kontakt

Beratung:
Persönlich oder digital via MS Teams nach Terminvereinbarung über E-Mail.

Kontakt:
studienbuero-p(at)uni-saarland.de
Tel.: +49 (0) 681 302-70580
Fax: +49 681 302-3808
Campus A5 4
(gegenüber Musiksaal,
barrierefreier Zugang)
Sprechzeit: Nach Vereinbarung

Akteneinsicht
Im Rahmen der Öffnungszeiten vor Ort.
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail mittels Formular zwei Tage vor dem Wunschtermin.

Postanschrift

Universität des Saarlandes
Philosophische Fakultät
Studienbüro der Philosophischen Fakultät
Campus A 5 4
66123  Saarbrücken