Psy­cho­lo­gie (men­tion psy­cho­lo­gie cli­nique et psy­cho­thé­ra­pie) (M.​Sc.)

Der Masterstudiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPPt) erfüllt die Anforderungen des reformierten Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).

Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen aus polyvalenten Bachelorstudiengängen der Psychologie, die ihr Studium nach dem 1. September 2020 aufgenommen haben und deren Bachelorabschluss ebenfalls die oben erwähnten Anforderungen erfüllt. Für eine Bewerbung ist daher eine Bestätigung der Hochschule erforderlich, dass der Bachelorabschluss Kompetenzen aus dem Kernbereich des Studiengangs nach der geltenden Approbationsordnung vermittelt und die berufsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt.

Für Absolventinnen und Absolventen, die ihr Psychologiestudium vor dem 1. September 2020 aufgenommen haben oder einen anderen Studiengang abgeschlossen haben, gibt es keine Möglichkeit der Nachqualifizierung. Sie können sich aber ggf. für den allgemeinen Masterstudiengang Psychologie bewerben.

Bewerbung um einen Studienplatz

Date limite de dépôt des candidatures

Le cursus débute toujours au semestre 1 (hiver). Il n'est donc pas possible de commencer la formation au semestre 2 (été). La phase d'inscription  s'étend jusqu'au au 15 juillet.

Les demandes d'admission doivent être déposées en ligne sur les portails SIM de l'Université de la Sarre. Pour toute question relative aux portails SIM, nous vous invitons à consulter les pages d'aide des portails SIM.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  1. a)  Bei vorliegendem Abschluss. Nachweis über ein mindestens sechssemestriges Bachelorstudium in Psychologie im Umfang von mindestens 180 CP und eine Kopie des Prüfungszeugnisses, aus dem die Abschlussnote hervorgeht. Andere Hochschulabschlüsse bedürfen der gesonderten Prüfung durch den Prüfungsausschuss Psychologie.
    b) Bei ausstehendem Abschluss. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, können Sie Ihre Qualifikation für den Masterstudiengang durch den Nachweis von mindestens 150 CP auf dem Studienkonto sowie eines Nachweises der Anmeldung aller ausstehenden Prüfungsleistungen nachweisen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine entsprechende Leistungsübersicht aller bestandenen und ausstehenden bzw. angemeldeten Prüfungen bei. Typisch ausstehende Prüfunsleistungen, die im Zeitpunkt der Bewerbung ebenfalls angemeldet sein müssen sind z.B. die Bachelor-Arbeit und das Berufspraktikum. Die Nachreichfrist für das Bachelor-Zeugnis ist in diesem Fall der 31.12., nach Zulassung zum Wintersemester.
  2. Nachweis der erforderlichen Kompetenzen nach der geltenden Approbationsordnung (gemäß § 7 und § 9 des PsychThG sowie Anlage 1 der PsychThApprO vom 4. März 2020 (Bundesgesetzbl. I S. 448)) sowie eine Bestätigung zur Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs (gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG). Die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist mit Angabe des zuständigen Ministeriums des Bundeslandes und dem Datum der Feststellung durch die Hochschule zu bestätigen.
  3. Nachweis über die im Erststudium erbrachten Leistungen (z.B. eine Leistungsübersicht aller erbrachten und ausstehenden Prüfungsleistungen).
  4. Ausländische Studienbewerber, die ihren Abschluss in einem nicht-deutschsprachigen Studiengang erworben haben, fügen ihrer Bewerbung die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, Stufe 3, oder den TestDaF, Niveaustufe 5, bei.

Sofern die genannten Qualifikationen nicht vom ersten Semester an erforderlich sind, können Sie, soweit fachliche Gründe dem nicht entgegenstehen, vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass Sie die fehlenden Inhalte durch ein ergänzendes Studium bis zum Abschluss des zweiten Fachsemesters nachholen.

Zum Überprüfen Ihrer Bewerbungsvoraussetzungen können Sie die Checkliste zur Bewerbung für die Masterstudiengänge Psychologie nutzen.

En bref

Regelstudienzeit4 Semester
AbschlussMaster of Science (M.Sc.)
UnterrichtsspracheDeutsch
Erforderliche DeutschkenntnisseDSH: Stufe 3, TestDaF: Stufe 5
ZulassungsbeschränktJa
BewerbungsphaseWintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli
StudiengebührenKeine
SemesterbeitragAktueller Betrag
InternetseiteFachrichtung Psychologie
Prüfungsamt Psychologie

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Tél.: +49 681 302-3238
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www.uni-saarland.de/fakultaet-hw/pruefsek-humwiss/psychologie

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