Prüfungsinformationen

Prüfungsinformationen

 

Die schriftliche Abschlussprüfung im Magister- und Aufbaustudium Deutsch als Fremdsprache findet 1x pro Monat statt und wird zentral von der Fachrichtung Germanistik durchgeführt.

 

Die mündliche Prüfungen finden nach Vereinbarung statt.

 

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung im Aufbaustudium erfolgt über das DaF-Sekretariat und sollte mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Gleichzeitig ist ein Beratungsgespräch mit der prüfenden Person zur Themenfestlegung erforderlich.

Für alle administrativen Fragen zum Magisterabschluss und dem Prüfungsverfahren (auch für die Studieneinheit Deutsch als Fremdsprache) ist das Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät II (Frau Dagmar Bornträger) zuständig. Das DaF-Sekretariat bestätigt lediglich, dass - nach Prüfung der vorliegenden Leistungsnachweise - keine Einwände seitens der prüfenden Person gegen die Eröffnung des Prüfungsverfahrens vorliegen und nennt einen Zweitgutachter für den schriftlichen Prüfungsteil.

 

Die mündliche Prüfung besteht sowohl im Magister- als auch im Aufbaustudium aus zwei frei wählbaren Themen, die wiederum mit der prüfenden Person abgesprochen werden müssen. Das Einreichen einer weiteren Literaturliste von 10 wissenschaftlichen Titeln pro Thema (bei der Studieneinheit Deutsch als Fremdsprache nur 8 Titel) ist erforderlich. Die Themen dürfen sich nicht mit den bereits eingebrachten benoteten Scheinen und/oder den Themen der Magisterzwischenprüfung überschneiden.