25.01.2021

Neue Landesverordnung wirkt sich nicht auf die aktuellen Corona-Regelungen der Universität aus

Die am 25. Januar in Kraft getretene, aktualisierte Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat keine Auswirkungen auf die aktuell an der Universität geltenden Regelungen. Die Einschränkung der Präsenz an allen Standorten sowie die Einstellung des Präsenzbetriebs von Serviceeinrichtungen gilt vorerst bis zum 31. Januar, über eine weitere Verlängerung wird am Mittwoch entscheiden. Die Regelungen zum Lehrbetrieb gelten unverändert bis 31. März.

Weitere Informationen in der News-Meldung vom 11. Januar.