07.06.2021

Corona-Hilfsfonds für Studierende der Universität des Saarlandes: Bewerbungsfrist verlängert

Fehlende Nebenjobs, etwa in der Gastronomie, Einnahmeeinbußen bei den Eltern – die Corona-Pandemie hat viele Studierende in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Damit einzelne besonders hart Betroffene deshalb nicht ihr Studium aufgeben, hat die Universität des Saarlandes aus Mitteln des Landes den „Corona-Hilfsfonds für Studierende“ jetzt erneut aufgelegt. Rund 160.000 Euro werden auch in diesem Jahr dafür zur Verfügung stehen. Noch bis zum 15. Juni können sich Studierende dafür bewerben.

Die Universität arbeitet hierbei eng mit dem Studentenwerk im Saarland e.V. und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zusammen. Mit dem Corona-Hilfsfonds sollen Studentinnen und Studenten unterstützt werden, die sich nachweislich in einer unverschuldeten finanziellen Notlage befinden, durch die ihr Studium gefährdet ist. Einen Antrag können alle Studierende stellen, die an der Universität des Saarlandes regulär eingeschrieben sind. Sie müssen nachweisen, dass ihre Notlage erst durch die Corona-Krise entstanden oder durch sie verschärft worden ist. Zudem müssen sie belegen können, dass die Notlage die Aufnahme oder Weiterführung ihres Studiums gefährdet. Es muss dabei erkennbar sein, dass es trotz der schwierigen Umstände während der Pandemie Studienfortschritte gibt.

Im vergangenen Jahr wurden in einer ersten Runde im Sommersemester rund 60.000 Euro an Hilfsgeldern an 200 Studierende ausgezahlt. Die Anträge wurden vom Vizepräsidenten für Lehre und Studium und dem Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gemeinsam geprüft. In einer zweiten Runde im Herbst 2020 wurden rund 100.000 Euro an Hilfsgeldern bewilligt und 340 Studierende unterstützt.

Anträge für den Corona-Hilfsfonds können noch bis zum 15. Juni gestellt werden. Dafür wurde auf der untenstehenden Webseite ein Online-Formular freigeschaltet. Darin muss die durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Notlage transparent und plausibel dargelegt werden. Weitere Gutachten sind nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Unterstützung. Diese kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel erfolgen. 

Weitere Informationen und Online-Antragsformular:

www.uni-saarland.de/dezernat/ls/hilfsfonds