Pharmazie (Staatsprüfung)

Das Fach im Überblick

Gegenstand der Pharmazie sind die Gewinnung, Entwicklung, Herstellung, Qualität und Wirkung von Arzneimitteln. Auf Grund dieser breiten Ausrichtung vermittelt der Studiengang eine intensive Beschäftigung mit den Grundlagen der Naturwissenschaften (Chemie, Biologie, Physik) und der Medizin. Als Arzneimittelfachleute haben Pharmazeutinnen und Pharmazeuten nach dem Studium hervorragende Berufsaussichten in der pharmazeutischen Industrie, im öffentlichen Dienst sowie in Krankenhaus- oder öffentlichen Apotheken.

Die Ausbildung richtet sich nach der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker (AAppO).

Die Ausbildung umfasst:

  • ein Studium der Pharmazie von vier Jahren (Regelstudienzeit) an einer Universität
  • eine Famulatur von acht Wochen
  • eine praktische Ausbildung von 12 Monaten (mindestens zur Hälfte in einer öffentlichen Apotheke, die andere Hälfte optional in der Industrie, in einer Krankenhausapotheke oder Forschungseinrichtung)
  • die Pharmazeutische Prüfung, die in drei Prüfungsabschnitten abzulegen ist

Das Studium kann abgeschlossen werden mit dem Staatsexamen (Pharmazeutische Prüfung) und wahlweise zusätzlich mit dem Master. In Anschluss an die Approbation bzw. die Masterarbeit besteht die Möglichkeit zu einer Promotion in einem Teilgebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften sowie die Möglichkeit einer Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker.

Studienverlauf

Im ersten Teil der pharmazeutischen Ausbildung (Grundstudium) stehen die naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer im Vordergrund. Durch eine Famulatur (ein Praktikum von mindestens acht Wochen in den Semesterferien, davon mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke) werden die Studierenden mit der pharmazeutischen Praxis vertraut gemacht.

Nach dem 4. Semester kann der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung mit folgenden Fächern abgelegt werden:

  • Allgemeine, anorganische und organische Chemie
  • Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
  • Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
  • Grundlagen der pharmazeutischen Analytik

Der zweite Teil der pharmazeutischen Ausbildung (Hauptstudium) dient der speziellen Aneignung und Vertiefung pharmazeutischer Kenntnisse. Nach weiteren vier Semestern folgt der zweite Prüfungsabschnitt mit den Fächern:

  • Pharmazeutische/Medizinische Chemie
  • Pharmazeutische Biologie
  • Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Klinische Pharmazie

Die Approbationsordnung sieht außerdem die Teilnahme an einem sogenannten Wahlpflichtfach vor. Hierbei besteht die Möglichkeit, an einem der pharmazeutischen Institute eine betreute wissenschaftliche Arbeit anzufertigen.

Im Anschluss an den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss ein einjähriges Berufspraktikum in einer Apotheke absolviert werden, von dem die Hälfte jedoch auch anderweitig absolviert werden kann. Hierbei bieten sich Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Krankenhausapotheken oder Bundeswehrapotheken, Hochschulen oder auch Arzneimitteluntersuchungsstellen an. Weiterhin ist es auch möglich, in Absprache mit dem Landesprüfungsamt, einen Teil des Praktischen Jahres an vergleichbaren Einrichtungen im Ausland zu verbringen. Außerdem besteht an der Universität des Saarlandes die Möglichkeit, eine Masterarbeit anzufertigen (9 Monate) und den akademischen Grad "Master of Science" in Pharmazie zu erwerben.

Nach dem Berufspraktikum wird der dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung mit den Fächern "Pharmazeutische Praxis" und "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker" abgelegt. Die Ausbildung hierzu findet während des Praktischen Jahres in Form von Blockveranstaltungen durch die Apothekerkammer statt.

Nach Bestehen aller drei Prüfungsabschnitte wird auf Antrag die Approbation als Apothekerin oder Apotheker erteilt.

Im Anschluss an die Approbation bzw. den Master besteht die Möglichkeit zu einer Promotion in einem Teilgebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften sowie die Möglichkeit einer Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker.

Weiterführende Programme

Für die fortgeschrittene Ausbildung von wissenschaftlich interessierten Pharmazeutinnen (Doktorandinnen) und Pharmazeuten (Doktoranden) bietet die Universität des Saarlandes folgende besondere Möglichkeiten:

Studiengangsdokumente

Ordnungen

Studienplanung

Hier finden Sie die auslaufenden Ordnungen.

Kontakt

Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

Studienkoordinator
Dr. Michael Ring
Campus Saarbrücken
Geb. C1 7, Zimmer 0.11
Tel.: 0681 302-3480
m.ring(at)mx.uni-saarland.de

Homepage

Bewerbung

Das Pharmaziestudium kann an der Universität des Saarlandes nur zum Wintersemester begonnen werden.
Die Zulassung zum Studium ist bundesweit zulassungsbeschränkt (n.c.). Der Antrag auf Zulassung erfolgt über hochschulstart.de für das Wintersemester bis spätestens zum

  • 31. Mai (für sogenannte Altabiturienten)
  • 15. Juli (für sogenannte Neuabiturienten)

Einen Überblick über die einzelnen Bewerbungsschritte für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie in dieser Checkliste.

Alle Informationen zu den Kriterien im Zentralen Vergabeverfahren für die Universität des Saarlandes finden Sie hier und in unserem Video zum Auswahlverfahren.

Bitte beachten Sie die Informationen und die Anmeldefrist für den Pharmazeutischen Studierfähigkeitstest PhaST.

Dort finden Sie auch einen kostenlosen Vorbereitungstest mit Beispielaufgaben.

Für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung gelten zum Teil abweichende Regelungen.

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Akkreditierte Studiengänge

Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.

Qualitätsmanagement