09.12.2022

Auslaufen der Immunitätsnachweispflicht zum 1. Januar

Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes und somit die Pflicht zum Nachweis einer gültigen Immunität für manche Personen läuft zum Jahresende 2022 ab. Sollte die Nachweispflicht nicht verlängert werden, ist ab dem 1. Januar 2023 das Einreichen eines COVID-19-Immunitätsnachweises nicht mehr nötig. Bitte bleiben Sie informiert und beobachten Sie die Entscheidungen der Politik.