18.03.2022

Corona-Regelungen gelten vorerst weiter – Dienstvereinbarung zur Telearbeit in Kraft

Die am 3. März in Kraft getretene Corona-Landesverordnung wurde leicht modifiziert bis zum 2. April verlängert. Daher gilt an den Standorten der Universität bis auf Weiteres der 3G-Nachweis, die Einhaltung der AHA+L-Regeln und die Maskenpflicht im Bewegungsverkehr. Das Präsidium und der Krisenstab beobachten das Geschehen und werden die Anpassung des Pandemieplans entsprechend vorbereiten. Das Angebot zur Testung der Beschäftigten wird zunächst aufrechterhalten.

Mit Blick auf das jetzt auf Bundesebene beschlossene Ende der Homeoffice-Pflicht tritt die Dienstvereinbarung zur Telearbeit wie bereits kommuniziert zum 20. März 2022 in Kraft.

Die Dienstvereinbarung soll aufgrund der aktuellen pandemischen Lage mit Augenmaß unter Beachtung der ab 20. März geltenden SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung des Bundes umgesetzt werden. Sollte es aufgrund der verstärkten Rückkehr in den Büros zu Mehrfachbesetzungen kommen, soll die vorgesetzte Person bei der Betrachtung der räumlichen Situation situativ entscheiden, ob zur Vermeidung von Risiken punktuell mehr im Homeoffice gearbeitet werden kann. Die Stabsstelle Arbeitsschutz steht für Rückfragen zur Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Arbeitsplatzsituation zur Verfügung. Bei Quarantänefällen im familiären Umfeld soll nach Möglichkeit die Arbeit von zuhause erledigt werden.  

Informationen zur Telearbeit an der Universität: https://www.uni-saarland.de/dezernat/p/dienstleistungen/az/t/telehome.html