26.05.2021

Forschungsprojekt zur Speicherung beschlagnahmter Kinderpornografie-Aufnahmen

golem.de

Die Ermittler in Nordrhein-Westfalen können sichergestellte Daten mit Hilfe Künstlicher Intelligenz auf strafbare Inhalte untersuchen lassen. Das KI-System sei "mit einer Genauigkeit jenseits der 90 Prozent in der Lage, Bildmaterial in die Kategorien Kinderpornographie, Jugendpornographie, nicht strafbare Erwachsenenpornographie und sonstiges Bildmaterial einzuteilen", sagte Justizminister Peter Biesenbach bei der Vorstellung des Projektes. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen hat das Konzept zusammen mit Microsoft, der Universität des Saarlandes und dem deutschen EDV-Gerichtstag entwickelt. 

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