Fortbildungsveranstaltung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zum Erhalt der Sachkunde
Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ist in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) geregelt. Personen, die damit beschäftigt sind, müssen eine entsprechende Sachkunde nachweisen.
Diese Sachkundenachweise waren bis 2017 unbegrenzt gültig. Nun aber muss der Sachkundenachweis nach spätestens sechs Jahren durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung erneuert werden. Dieser Nachweis ist nunmehr von allen, deren Qualifikation mehr als sechs Jahre zurückliegt, zu erbringen.
Das Zentrum für lebenslanges Lernen (ZelL) der Universität des Saarlandes ist eine entsprechend anerkannte Einrichtung und bietet eine eintägige Fortbildung zum Erhalt der umfassenden Sachkunde an. Die Fortbildung findet statt am
20. März von 9 bis 17 Uhr in Präsenz.
Weitere Infos:
www.uni-saarland.de/einrichtung/zell/sonderformate/fortbildung-chemverbotsv
09.02.2023