03.03.2022

Neue Regelung zur Telehomearbeit tritt am 20. März in Kraft

Am 20. März tritt die neue Vereinbarung für das Format Telearbeit an der Universität des Saarlandes in Kraft. Dabei müssen auch weiterhin die coronabedingten 3G-Regelungen beachtet werden. Diese richten sich nach der dann gültigen Corona- Landesverordnung. Bis zum 19. März gelten an der Universität die Bestimmungen des aktuellen Pandemieplans.

Mit dem bevorstehenden Ende der strengen bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen läuft an der Universität des Saarlandes am 19. März die Übergangsregelung zur Telehomearbeit aus. Dies hat das Präsidium am 17. Februar beschlossen. Die neuen Regelungen zur Telehomearbeit sind auf dieser Webseite des Dezernats Personal  detailliert beschrieben.

Die aktuellen Regelungen des Pandemieplans sind hier uni-intern einzusehen. Beachten Sie zudem die Corona-FAQs. Sobald die Inhalte der voraussichtlich am 18. März erneut aktualisierten Corona-Landesverordnung bekannt sind, wird die Universitätsleitung über die dann geltenden Regelungen an der Universität informieren.

Zum Lehrbetrieb des Sommersemesters 2022 hat das Präsidium am 17. Februar angesichts der Entwicklung der pandemischen Lage und aufbauend auf den aktuellen Beratungen des Senats und des Erweiterten Präsidiums sowie der zugrundeliegenden Empfehlung des Studienausschusses Folgendes beschlossen: Das Sommersemester 2022 wird als Präsenzsemester geplant, das heißt der Semesterbetrieb insgesamt soll wieder durch Vor-Ort-Präsenz (mindestens auf dem Niveau der ersten Hälfte des vergangenen Wintersemesters) gekennzeichnet sein. Präsenzveranstaltungen sollten sinnvoll mit digitalen Elementen angereichert werden; wo immer möglich, sollten statt reiner Präsenz hybride Formate angeboten werden.