Auch das aktuelle Wintersemester wird nicht auf den Freiversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen des Jurastudiums angerechnet. Das hat das Justizministerium mitgeteilt.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: SR Mediathek
18.02.2022
Auch das aktuelle Wintersemester wird nicht auf den Freiversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen des Jurastudiums angerechnet. Das hat das Justizministerium mitgeteilt.
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