Gleichzeitig soll die Internationalisierung von Lehre und Studium vorangetrieben werden und über das Qualitätsmanagement und infrastrukturelle Verbesserungen eine hohe Qualität von Studium und Lehre gewährleistet werden. Inbilateralen Vereinbarungen mit denvier staatlichen Hochschulen im Saarland hat die Landesregierung diese übergreifenden Ziele in einem engen Abstimmungsprozess auf die einzelnen Hochschulen heruntergebrochen. Dabei kann jede Hochschule auch eigene Schwerpunkte setzen und so einen eigenen strategischen Ansatz verfolgen, wie sie die Mittel aus dem Zukunftsvertrag in den kommenden Jahren verwenden wird.
„Ich freue mich, dass es uns mit den bilateralen Vereinbarungen gelungen ist, der Vielfalt der saarländischen Hochschullandschaft und den unterschiedlichen Herausforderungen in Studium und Lehre Rechnung zu tragen“, so Henrik Eitel, der Chef der Staatskanzlei für das Wissenschaftsressort. „Mit den knapp 209 Millionen Euro, die die Hochschulen bis 2027 jeweils hälftig vom Bund und dem Saarland erhalten, erlangen alle vier Hochschulen langfristige Planungssicherheit aber auch finanzielle Gestaltungsspielräume, um kreative und innovative Wege in Studium und Lehre zu gehen. Dabei werden die Mittel transparent in die Hochschulentwicklungsplanungen einfließen, dies gilt insbesondere für Universität des Saarlandes und die htw saar “
„Ein guter Tag für Studierende, Lehrende und das Land“, ergänzt Jan Benedyczuk, Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Kultur. „Durch diese zusätzlichen Mittel kann das Land ein Zeichen für die Hochschullandschaft setzen und den beteiligten Hochschulen die Planungssicherheit und damit Stabilität gewährleisten, die sie zurzeit dringend benötigen. In einem bemerkenswert konstruktiven und fairen Prozess wurden Zielvereinbarungen erarbeitet, die den beiden kleineren Hochschulen, also der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar, einen festen Zuweisungsbetrag sichern, der für beide einen substantiellen Zuwachs bedeutet. So konnten Maßnahmen entwickelt werden, die nachhaltig Studienplätze sichern, Studienbedingungen verbessern und gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte schaffen.“
Für den Universitätspräsidenten und Vorsitzenden der Landeshochschulrektorenkonferenz des Saarlandes Manfred Schmitt eröffnen sich durch die Bund-Länder-Finanzierung verlässlichere Spielräume für den Bereich Studium und Lehre an den saarländischen Hochschulen. „Dabei ist besonders wichtig, dass die Mittelzuweisungen jetzt eine langfristigere Perspektive bekommen haben. Wir betrachten es als besondere Anerkennung unserer bisherigen Leistungen, dass die Landesregierung nun den überwiegenden Anteil der zugesagten Mittel direkt an die Hochschulen überträgt. Im Namen aller Hochschulleitungen danke ich daher der Landesregierung für das hiermit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen und die Unterstützung. Wir werden uns auch in Zukunft verantwortungsvoll den hiermit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen stellen“, unterstreicht Manfred Schmitt. Damit soll auch für die Abiturientinnen und Abiturienten aus dem Saarland das breite Angebot an qualitativ hochwertigen Studiengängen weiterentwickelt werden.
Dieter Leonhard, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar), sieht im Zukunftsvertrag einen zentralen Baustein für die Weiterentwicklung der saarländischen Hochschulen. In Bezug auf die htw saar erklärt Leonhard: „Unser Ziel ist es, unsere über 50 Studiengänge weiterzuentwickeln, um dem Bedarf der regionalen Wirtschaft, der Industrie, der Institutionen und dem Handel Rechnung zu tragen sowie um Studieninteressierten attraktive, zukunftsfähige Studienmöglichkeiten an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu bieten. Die Mittel aus dem Zukunftsvertrag fließen ebenfalls in die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre, in die Internationalisierung sowie in die Digitalisierung, um die Zukunftsfähigkeit der htw saar zu garantieren.“
Gabriele Langendorf, Rektorin der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) ergänzt: „Aufgrund der stark angestiegenen Studierendenzahl sowie der starken technologischen Ausdifferenzierung soll mit den Mitteln des ‚Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken‘ die Personalstruktur an der Hochschule für Bildenden Künste Saar erweitert und modernisiert werden. Mit einer Erhöhung der hauptamtlichen wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem Ausbau der digitalen Infrastruktur kann auch weiterhin die hohe Qualität in Studium und Lehre gewährleistet werden.“
Jörg Nonnweiler, Rektor der Hochschule für Musik Saar (HfM Saar), betont, dass der Zukunftsvertrag die Umsetzung einer Reihe von Zielen ermöglicht, die die Musikhochschule in ihrem Hochschulentwicklungsplan bereits 2018 festgehalten hatte. Darunter fällt auch die Verstetigung des akademischen Mittelbaus (Lehrkräfte für besondere Aufgaben), den Nonnweiler als ein wesentlicher Faktor der Stärkung von Studium und Lehre bezeichnet. Herausragend ist auch die Bedeutung des Zukunftsvertrags für den Bereich der Digitalisierung an Musikhochschulen. Hier werden Möglichkeiten zur Erforschung und Förderung der Digitalisierung eröffnet, was insbesondere für die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen von steigender Bedeutung sein wird. Darüber hinaus ermöglichen die Mittel erfolgreiche Projekte zu verstetigen, die temporär durch Drittmittel initiiert wurden, wie den Career Service zur Vorbereitung der Studierenden auf den Berufsmarkt sowie die Implementierung eines Evaluationszyklus an der Hochschule für Musik Saar.
Hintergrund zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“
Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolger des Hochschulpakts 2020 wurde am 6. Juni 2019 von den Regierungsverantwortlichen von Bund und Ländern unterzeichnet. Er zielt auf eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie den bedarfsgerechten Erhalt der im Rahmen des Hochschulpakts 2020 geschaffenen Studienkapazitäten in Deutschland ab. Damit sollen langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgebildet werden.
Im Rahmen des Zukunftsvertrages werden vom Bund 1,88 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2023 und ab 2024 jährlich dauerhaft 2,05 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung, sodass bis 2023 jährlich eine gemeinsame Investition in Höhe von ca. 3,8 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre für ganz Deutschland vorhanden sein wird. Die Verpflichtungserklärungen der Länder gelten für den Zeitraum 2021 bis 2027.