Deutsch als Zweitsprache im Lehramt für die Primarstufe (LP)
LP Studienordnung 2021
Studienfach "Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache"
Das Studienfach "Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache" hat den Umfang von 15 CP, die sich auf drei Module verteilen.
Modul 1: Grundlagen der (Zweit-)Spracherwerbsforschung für den Unterricht in sprachlich heterogenen Klassen
- Vorlesung und die dazu gehörige Übung
- Leistung: Klausur (3 CP)
- Zulassungsvoraussetzung für die zwei weitere Module
Modul 2: Sprachsensibler Fachunterricht
- zwei Seminare: "Grundlagen des sprachsensiblen Fachunterrichts und Schreibförderung" und "Wortschatzarbeit und Leseförderung in einem sprachsensiblen Fachunterricht"
- Leistungen: Portfolio und Referat, je 3 CP
Modul 3: Sprachförderung in der Grundschule
- Seminar und die dazu gehörige Übung
- Leistungen: Hausarbeit (4 CP) und Entwurf einer Förderstunde (2 CP)
Es ist möglich, eine wiss. Hausarbeit mit dem Schwerpunkt "Sprachförderung und DaZ" zu verfassen.
- Die wiss. Hausarbeit zählt für DP "Deutsch"
- Umfang: ca. 50 Seiten
- Zulassungsvoraussetzung: 160 CP (davon 30 in DP Deutsch oder einem anderen Studienfach, in dem die wiss. Hausarbeit geschrieben wird)
- Nach einer rechzeitigen Absprache ist es auch möglich den Schwerpunkt auf ein anderes Fach zu setzen
Möchten Sie, dass wir Ihre wiss. Hausarbeit betreuen, teilen Sie uns das rechtzeitig mit. Am besten schreiben Sie eine entsprchende Nachricht an Magdalena Wojtecka ca. 6 Monate vor dem gewünschten Bearbeitungsbeginn.
Bei Fragen zu der wiss. Hausarbeit wenden Sie sich an Magdalena Wojtecka.
Unter den folgenden Links finden Sie die relevanten Studiendokumente:
- Fachspezifischer Anhang
Auf der Seite 10 des fachspezifischen Anhangs finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Modul. - Modulhandbuch
Die genaue Beschreibung des Studienfachs "Sprachförderung und DaZ" finden Sie ab Seite 47. - Prüfungsordnung
- Studienordnung
Deckblatt der Philosophischen Fakultät
Zu allen Prüfungsleistungen muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Deckblatt der Philosophischen Fakultät beigelegt werden. Ohne dieses kann die Leistung nicht verbucht werden.
Richtlinien für Haus- und Abschlussarbeiten
Bitte halten Sie sich beim Verfassen von wissenschafltichen Haus- und Abschlussarbeiten an die aktualisierten fachspezifischen Richtlinien für das Schreiben im Fachbereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Stand Juni 2021).
Bei Fragen zu dem Studienfach wenden Sie sich an Magdalena Wojtecka.
LP Studienordnung 2015
Wahlpflichtbereich "Frühes Sprachenlernen und Mehrsprachigkeit"
Der Wahlpflichtbereich „Frühes Sprachenlernen und Mehrsprachigkeit“ hat den Umfang von 24 CP. Er besteht aus
- einem Grundlagenmodul "Spracherwerb und Sprachunterricht"
- den optionalen Studienfächern "Frühes Fremdsprachenlernen Französisch" und "Deutsch als Zweitsprache".
Das Grundlagenmodul "Spracherwerb und Sprachunterricht":
- zwei Seminare: "Theoretische Grundlagen" und "Anwendungsperspektiven"
- die Seminare müssen innerhalb eines Semesters besucht werden
- Vorsussetzung für die weiteren Module
"Deutsch als Zweitsprache" gliedert sich in drei weitere Module:
- Kontrastsprache (zu besuchen am Sprachenzentrum der UdS)
- DaZ und Sprachförderung in allen Fächern (2 Seminare)
- Sprachförderung in der Grundschule (Seminar und Übung)
Es ist möglich, eine wiss. Hausarbeit mit dem Schwerpunkt "Sprachförderung und DaZ" zu verfassen.
- Die wiss. Hausarbeit zählt für DP "Deutsch"
- Umfang: ca. 50 Seiten
- Zulassungsvoraussetzung: 160 CP (davon 30 in DP Deutsch)
Möchten Sie, dass wir Ihre wiss. Hausarbeit betreuen, teilen Sie uns das rechtzeitig mit. Am besten schreiben Sie eine entsprchende Nachricht an Magdalena Wojtecka ca. 6 Monate vor dem gewünschten Bearbeitungsbeginn.
Bei Fragen zu der wiss. Hausarbeit wenden Sie sich an Magdalena Wojtecka.
Richtlinien für Haus- und Abschlussarbeiten
Bitte halten Sie sich beim Verfassen von wissenschafltichen Haus- und Abschlussarbeiten an die aktualisierten fachspezifischen Richtlinien für das Schreiben im Fachbereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Stand Juni 2021).
Bei Fragen zu dem Wahlpflichtbereich wenden Sie sich bitte an Magdalena Wojtecka.