21.12.2021

Einrichtungsbezogene Impfpflicht für im Krankenhaus tätige Personen ab 16. März 2022

Im aktualisierten Infektionsschutzgesetz wurde jetzt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Dies bedeutet für alle Beschäftigten der Universität des Saarlandes, die ihren Arbeitsplatz in UKS-Gebäuden am Campus Homburg haben, sowie Studierende der Universität des Saarlandes, die sich für ihr Studium in den Klinikgebäuden aufhalten, dass ein Impfnachweis zwingend bis spätestens 15. März 2022 vorzulegen ist. Impfungen werden derzeit unter anderem auf dem Campus Homburg durchgeführt.

Im aktualisierten Infektionsschutzgesetz  wurde in der vergangenen Woche eine einrichtungsbezogene Impfpflicht erlassen. Dem neuen §20a nach gilt daher folgendes:

  • Alle Personen, die im Krankenhaus, „tätig“ sind oder werden, hierunter fallen auch Studierende, die in diesen Einrichtungen zum Zwecke der Ausbildung tätig sind (siehe §28b), müssen ab dem 16. März 2022 geimpft oder genesen sein.
  • Personen, die die erforderlichen Nachweise dafür gegenüber der Einrichtung bis zum 15. März 2022 nicht erbringen, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Das Gesundheitsamt verlangt die Vorlage der Nachweise und spricht bei Nicht-Vorlage ein entsprechendes Betretungs-/Tätigkeitverbot bzw. Anordnung aus. Sind die vorgelegten Nachweise fraglich, kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung anordnen.
  • Eine Ausnahme von der Impfpflicht gilt für diejenigen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.
  • Eine Geltungsdauer für die einrichtungsbezogene Impflicht ist nur indirekt festgelegt: Der §20a soll im Sommer evaluiert und der Bericht dem Bundestag im September 2022 vorgelegt werden.

Dies bedeutet für alle Beschäftigten der Universität des Saarlandes, die ihren Arbeitsplatz in UKS-Gebäuden am Campus Homburg haben, sowie Studierende der Universität des Saarlandes, die sich für ihr Studium in den Klinikgebäuden aufhalten, dass ein Impfnachweis zwingend bis spätestens 15. März 2022 vorzulegen ist. Für weitere Informationen zur Umsetzung wird die Universität noch einmal gesondert informieren.

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität des Saarlandes am Campus Homburg sowie die Studierenden der Medizinischen Fakultät noch bis einschließlich 23. Dezember Covid-19-Schutzimpfungen am Campus Homburg angeboten werden. Es werden sowohl Booster-, aber auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt mit den Impfstoffen Biontech und Moderna. Eine Online-Terminvergabe ist unter folgenden Link möglich:

Online-Terminvergabe UKS/Uni-Beschäftigte/Studierende Med.Fak.

Darüber hinaus steht auch das Impfteam auf dem Campus Saarbrücken weiterhin zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie hier: www.uni-saarland.de/impfen