01.04.2021

Informationen zu den Covid-19-Testmöglichkeiten für Universitätsmitglieder

An der Universität soll es nur anlassbezogene Testungen geben, die für Präsenzsituationen gedacht sind, bei denen mehrere Personen in einem Raum an der Universität zusammenkommen. Dafür wird ein Testzentrum auf dem Saarbrücker Campus eingerichtet und in Homburg das Testzentrum am Stadtbad mitgenutzt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kostenlose Testmöglichkeiten im Saarland, die vor Präsenzterminen an den universitären Standorten in Anspruch genommen werden sollten.

(English Version here: FAQ)

Zu den anlassbezogene Testungen für Präsenzsituationen zählen unter anderem:

  • Durchführung von Praktika
  • im Rahmen von Einweisungen an Geräten, von Personal, von Probandinnen und Probanden
  • Arbeitsprozesse, zum Beispiel im Bereich Facility Management, in denen es notwendig ist, dass zwei oder mehrere Personen dichter zusammenstehen müssen
  • gegebenenfalls bei der Wiederaufnahme von sportpraktischen Kursen im Bereich des Sportwissenschaftliches Instituts
  • Prüfungen in Präsenz
  • Personen, die zur Aufrechterhaltung des universitären Betriebs anwesend sein müssen
  • Personen, bei denen die Arbeitsfähigkeit im Homeoffice nicht ermöglicht werden kann, eine Anwesenheit daher notwendig ist und kein Einzelarbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Es gilt nicht für Mitglieder und Bereiche, bei denen stets eine Einhaltung der Abstände gewährleistet ist, zum Beispiel bei der Alleinarbeit im Büro etc.

Es gilt die dringende Empfehlung, nur mit negativem Testergebnis (24 h-Regelung) an Präsenzterminen an den Standorten teilzunehmen. Ein fehlender Test ist kein Ausschlusskriterium. Testungen unterliegen §5a der künftigen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle zu bescheinigen.

Wo können sich Universitätsmitglieder auf Covid-19 testen lassen?

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Saarland gibt es die Möglichkeit, sich in den Testzentren der Landkreise, bzw. Apotheken und Arztpraxen kostenlos testen zu lassen. Hier gibt es eine Übersicht aller Testmöglichkeiten.

Für anlassbezogene Testungen für Präsenzsituationen gibt es für Universitätsmitglieder auch die Möglichkeit, sich auf dem Campus Saarbrücken oder im Testzentrum Homburg einem Schnelltest zu unterziehen.

Standort Saarbrücken

Das Testzentrum befindet sich im Künstleratelier der Aula (Campus A3 3), Ausschilderung folgt.

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag, 7:30 bis 10:30 Uhr (aktualisiert am 24.11.21)

Die Anmeldung zur Testung und die Terminvergabe erfolgt auf diesem Portal online. Hier wird in einem Schaubild  erläutert, wie das Testverfahren abläuft.

Bei Vorlage eines positiven Testergebnisses aus dem Schnelltest besteht unter Ausübung des Hausrechts der Universität die Verpflichtung, den Standort der Universität umgehend zu verlassen. Nach §4b der Coronavirus-Testverordnung (TestV) besteht in diesem Fall ein Anspruch darauf, dass eine bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testung durchgeführt wird. Diese beinhaltet eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Es besteht im Testzentrum der Universität am Standort Saarbrücken die Möglichkeit zur Teilnahme an einem PCR-Test. In Homburg kann der PCR-Test nicht im Testzentrum durchgeführt werden.

Standort Homburg

Die Testmöglichkeit für die Mitglieder der Universität wird durch das Testzentrum Homburg, Am Stadtbad, 66424 Homburg, übernommen. Bitte melden Sie sich über die Webseite an https://www.testzentrum-homburg.de/

Die Testung kann sowohl für Fußgänger und Radfahrende als auch mit dem PKW „Drive through“ durchgeführt werden. Bitten nutzen Sie die Abendstunden zur Testung für Präsenztermine am kommenden Tag.

Im Fall des erhöhten Aufkommens wird eine Testlinie in Abstimmung mit dem Anbieter in der Zeit von 18 bis 20 Uhr für Universitätsmitglieder reserviert. Die Schnelltestmöglichkeit von Universitätsmitglieder in Testzentrum der Universitätsklinikum wird weiterhin geprüft, ist aktuell aufgrund des erhöhten Aufkommens für die Patientenbereiche nicht umsetzbar.

Bei Vorlage eines positiven Testergebnisses aus dem Schnelltest besteht unter Ausübung des Hausrechts der Universität die Verpflichtung, den Standort der Universität umgehend zu verlassen. Nach §4b der Coronavirus-Testverordnung (TestV) besteht in diesem Fall ein Anspruch darauf, dass eine bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testung durchgeführt wird. Diese beinhaltet eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Es besteht im Testzentrum der Universität am Standort Saarbrücken die Möglichkeit zur Teilnahme an einem PCR-Test. In Homburg kann der PCR-Test nicht im Testzentrum durchgeführt werden.

Testverpflichtung am Universitätsklinikum: Derzeit besteht für die Besucher der Patientenbereiche (externe Besucher, externes Servicepersonal o.ä.) eine Schnelltestverpflichtung. Für das Betreten von sonstigen Bereichen in Klinikgebäuden durch Uniangehörige (wie z.B. Forschungslaboratorien und Hörsäle) besteht keine Testverpflichtung (Stand 25.3.2021).

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