"Das klimaschutzrechtliche Berücksichtigungsgebot"
Prof. Dr. Annette Guckelberger, Rechtswissenschaften (Universität des Saarlandes)
Die öffentliche Hand soll in Sachen Klimaschutz mit einem guten Beispiel voranschreiten. Zu diesem Zweck gibt ihr § 13 Abs. 1 S. 1 KSG auf, bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Der Vortrag befasst sich mit dem Bedeutungsgehalt dieser von den Fachverwaltungen oft zu wenig wahrgenommenen Vorschrift.
Die fachrichtungsübergreifenden Vorträge der Reihe "Raumschiff Erde – Klimaschutz" finden jeweils dienstags um 17.30 Uhr auf dem Saarbrücker Campus statt (Geb. E2 2, Günter-Hotz-Hörsaal). Alle Interessierten sind willkommen. Auch eine Online-Teilnahme über MS Teams ist möglich. Die Vorträge dauern 45 bis 60 Minuten, im Anschluss ist jeweils eine Diskussion vorgesehen.
In den zwölf Vorträgen geht es um Fragen des Klimaschutzes aus naturwissenschaftlicher, technologischer, philosophischer, soziologischer, psychologischer, ökonomischer und juristischer Perspektive. Dabei sollen sowohl die Grundlagen des rasanten Klimawandels als auch mögliche Lösungsansätze zu seiner Bewältigung vorgestellt werden.
Hier geht's zum Programm und zu den Zugangslinks für die MS Teams Live-Übertragung: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/aktuell/pdf/2022/RaumschiffErde_Klimaschutz_VO_Ank_WS_2022_23.pdf
Fragen beantwortet:
Univ.-Prof. Dr. Guido Kickelbick
Universität des Saarlandes
Anorganische Festkörperchemie
Tel.: +49 681 302-70651
E-Mail: guido.kickelbick@uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/lehrstuhl/kickelbick.html