Einschreibung

Einschreibung ins Gasthörerstudium

Voraussetzungen

Besondere Zulassungsvoraussetzungen – außer der Einschreibung ins Gasthörerstudium – gibt es keine. Entscheidend ist einzig und allein Ihr Interesse.

Einschreibformulare

Die Einschreibformulare für ein Gasthörerstudium sind im Studierendensekretariat (Geb. A4 2), bei der Zentralen Studienberatung (Geb. A4 4) oder direkt beim ZelL (Geb. A4 2) erhältlich. Die Unterlagen können Sie sich auch direkt herunterladen und selbst ausdrucken:

Download (Teil 1) Einschreibunterlagen

Download (Teil 2) Gasthörerschein

Außerdem können die Unterlagen über unser Bestellformular angefordert werden. Auf diesem Weg erhalten Sie ein umfangreiches Informationspaket:

Informationspaket anfordern

Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die  Unterlagen von Ihnen vollständig und ausgefüllt vorgelegt werden. Dazu zählen:

  • der Antrag zur Anmeldung als Gasthörer*in
  • der Gasthörerschein
  • Überweisungsbeleg/Quittung der entrichteten Gasthörergebühr

(Hinweis: Ersteinschreiber*innen können noch keine Matrikelnummer eintragen! Die Matrikelnummer wird nach der Bearbeitung Ihres Antrages auf dem Gasthörerschein eingetragen und Ihnen zugeschickt. Tragen Sie bei der Ersteinschreibung statt der Matrikelnummer bitte Ihren Namen und Ihr Geburtsjahr bei Verwendungszweck ein.)

Anschrift

Bitte senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an:

Universität des Saarlandes
Zentrum für lebenslanges Lernen

Campus A4 2
66123 Saarbrücken

Oder als Scan per Mail an:

zell-gh[at]uni-saarland.de

Gasthörergebühr

Die Gebühr für Gasthörer*innen beträgt pro Semester:

Grundsätzlich:

bei einer Teilnahme an bis zu 6 SWS = 110,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr
bei einer Teilnahme an mehr als 6 SWS = 155,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr.

Für Ersteinschreiber*innen:

bei einer Teilnahme an bis zu 4 SWS = 80,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr.

Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen:

Sofern keine gesonderte Regelung vorliegt, fällt für die Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen – welche im Rahmen des Gasthörerstudiums belegt werden dürfen – die Zahlung der Gebühr von 155,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr an.

Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,30 Euro erhoben.

(Achtung! Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen gemäß §16 (2) des saarländischen Hochschulgebührengesetzes.)

 


Bankverbindung

Kontoinhaber: Universität des Saarlandes bei der Bank1 Saar

IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000

(BIC) SWIFTCODE: SABA DE 5 S

Verwendungszweck:

  • bei Ersteinschreibern -> Namen und Geburtsdatum
  • bei Wiedereinschreibern -> Namen und Matrikelnummer
  • und -> zu Gunsten des Titels: W 824 00 00 01
Erfolgreich eingeschrieben. Und jetzt?

Mit der Einschreibung haben Sie alle notwendigen Formalitäten erledigt. Sie haben durch die Entrichtung der Gebühr das Recht erworben, an den für Gasthörer*innen geöffneten Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Mit dem Gasthörerschein können Sie sich ggf. als Gasthörer*in ausweisen. Sie brauchen jetzt nur noch zu den (von Ihnen aus dem Studienführer Weiterbildung ausgewählten) Veranstaltungen hinzugehen und daran teilzunehmen. 

Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Rubrik "Aktuelles", damit Sie keine wichtigen Informationen zu Raumverlegung, Terminänderung oder Sonstiges verpassen!

Aktuelle Informationen

Fragen zum Veranstaltungsablauf beantworten die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.

Rückmeldung

Das Gasthörerstudium kennt kein besonderes Rückmeldeverfahren. Auch wenn Sie bereits im aktuellen Semester als Gasthörer*in der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und dies im folgenden Semester bleiben wollen, benötigen Sie die o. g. Unterlagen und senden diese bitte an folgende Adresse:

Universität des Saarlandes
Zentrum für lebenslanges Lernen
Gebäude A 4 2, Raum 2.13
66123 Saarbrücken

Oder Sie machen einen Scan und schicken ihn an:

zell-gh[at]uni-saarland.de

Universität des Saarlandes | Zentrum für lebenslanges Lernen
Campus A4 2 | 66123 Saarbrücken
Erreichbarkeit Mo–Do von 9–14 Uhr und Fr von 9–12 Uhr
zell-gh[at]uni-saarland.de | Tel. 0681 302-3533