Losverfahren

Restvergabeverfahren für grundständige, zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch Studienplätze verfügbar sind, werden diese von der Universität in einem Losverfahren vergeben. In- wie ausländische Studieninteressierte, die keinen Studienplatz erhalten oder die Bewerbungsfrist versäumt haben, können am Losverfahren teilnehmen. Über die Zulassung entscheidet dann das Los. Einen Bescheid erhalten Sie nur im Falle einer Zulassung.

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Neue Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Studierende der Universität des Saarlandes

 Ob für Ihren Wunschstudiengang ein Losverfahren durchgeführt wird, hängt davon ab, ob freie Studienplätze verfügbar sind. Beachten Sie außerdem das Ende der Bewerbungsfrist. Im SIM-Portal gehen Sie über die Kachel "Losverfahren (Restvergabeverfahren)". Folgen Sie danach den weiteren Schritten.

Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere SIM Saarland Hilfeseiten. Dort finden Sie viele Informationen, Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. 

 

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Fristen

Studiengänge mit lokaler Zulassungsbeschränkung

  • Für das Wintersemester: ab Mitte Juli bis zum 15. September
  • Für das Sommersemester: ab Mitte Januar bis zum 15. März

Studiengänge, die zentral über hochschulstart.de vergeben werden

  • Für das Wintersemester: ab Mitte Juli bis zum 15. Oktober
  • Für das Sommersemester: derzeit keine Studiengänge an der Uni des Saarlandes mit Beginn Sommersemester

Die Universität kann jedoch abweichende Fristen bestimmen, die dann in geeigneter Weise bekanntgegeben werden.

Studierendensekretariat

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Tel.: 0681 302-5491
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