Nachteilsausgleich

Leistungsbeeinträchtigungen, die Sie gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, können ausgeglichen werden. Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag sowie Nachweise über Grund und Auswirkungen (Notenverbesserung nur mit Schulgutachten). Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, werden Sie mit der besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Es gelten die diesbezüglichen Richtlinien von hochschulstart.de, weitere Informationen finden Sie hier (im jeweiligen Semester in der Download-Version unter "Die Sonderanträge"). Beim Auswahlverfahren für höhere Fachsemester können lediglich soziale Gründe für einen Hochschulwechsel berücksichtigt werden. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie online beim Einreichen eines Zulassungsantrages über die SIM-Portale stellen und mit den Nachweisdokumenten belegen.

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