Spitzensportlerinnen und Spitzensportler

Bewerberinnen und Bewerber, die dem Bundeskader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Saarbrü­cken (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Saarbrücken als Studi­enort gebunden sind (Spitzensportlerinnen und -sportler), nehmen im Rahmen einer Sonderquote von 2 Prozent der festgesetzten Zulassungszahl am lokalen Zulassungsverfahren der Universität des Saarlandes teil. Die Eigenschaft als Spitzensportler*in sowie die Zugehörigkeit zum Bundeskader einer Schwerpunktsport­art des OSP ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist Kontakt mit der Ansprechpartnerin beim OSP (Katharina Jakob) auf.

Die Regelung der 2 Prozent-Quote gilt nicht für die zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Ob Ihr gewünschter Studiengang einer lokalen Zulassungsbeschränkung unterliegt oder es sich um einen zulassungsfreien Studiengang handelt, können Sie in dieser Übersicht überprüfen.

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