Zweitstudium

Bewerberinnen und Bewerber, die ein Erststudium, d.h. ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland, erfolgreich abgeschlossen haben, können für das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs im Rahmen einer besonderen Quote ausgewählt werden. Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es ähnliche Regelungen, die Sie  hier (im jeweiligen Semester in der Download-Version unter "Die Zulassung zum Zweitstudium") entnehmen können.


Weitere Hinweise zum Zweitstudium

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