01.09.2026

Neue Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde startet auf dem Saarbrücker Uni-Campus

Gruppenbild© Marvin Hey/MFW
Die neue Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde wurde heute auf dem Saarbrücker Uni-Campus von Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (2.v.l.), Innenminister Reinhold Jost (4.v.l.) und Universitätspräsident Ludger Santen (6.v.l.) eröffnet.

Land, Universität des Saarlandes und Zentrale Ausländerbehörde schaffen gemeinsam ein neues Serviceangebot für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Servicestelle startet am 1. September im Rahmen eines Soft-Launches. Bis zum Beginn des Wintersemesters 2026/2027 sollen die Abläufe erprobt und die neue Anlaufstelle auf dem Campus etabliert sein.

Wer aus dem Ausland zum Studieren oder Forschen ins Saarland kommt, soll sich möglichst schnell auf Studium und Wissenschaft konzentrieren können. Um dieses gemeinsame Ziel der Landesregierung, der saarländischen Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu erreichen, siedelt die Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) eine Servicestelle auf dem Campus der Universität des Saarlands in Saarbrücken an.

Zunächst richtet sich das Angebot nur an internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität des Saarlandes. Diese Erprobung findet in enger Abstimmung mit dem Welcome Center der Universität statt. 

Der Start am 1. September ist als Soft-Launch angelegt. In den ersten Wochen werden die Abläufe im laufenden Betrieb erprobt und bei Bedarf angepasst. Damit soll die Servicestelle zum Beginn des Wintersemesters 2026/2027 Mitte Oktober als eingespielte Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Nach erfolgreicher Startphase und einer ersten Evaluation soll das Angebot schrittweise auch für die anderen saarländischen Hochschulen und für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen geöffnet werden.

Vor Ort können unter anderem Unterlagen entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft, Biometriedaten erfasst sowie elektronische Aufenthaltstitel und Fiktionsbescheinigungen ausgegeben werden. Die eigentliche Fallbearbeitung verbleibt bis auf Weiteres bei der Zentralen Ausländerbehörde. Die Universität stellt für die Servicestelle Räumlichkeiten im Gebäude C5 5 zur Verfügung. 

Aufgrund der Gegebenheit ist die Nutzung anfangs beschränkt auf Studierende, die an der UdS eingeschrieben sind und einen studentischen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz beantragen oder verlängern möchten. Außerdem werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betreut, die in einem Arbeits-, Forschungs- oder Dienstverhältnis (§12 SHSG) mit der Universität des Saarlandes stehen. Die Servicestelle ist für sie montags bis freitags vormittags sowie montags bis donnerstags zusätzlich am Nachmittag geöffnet. Die Terminvergabe per E-Mail erfolgt über das Welcome Center oder direkt über die Servicestelle.

Die neue Servicestelle ist ein weiterer Baustein bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Standort. Dazu gehören neben Beratungs- und Unterstützungsangeboten auch Verbesserungen der Infrastruktur auf dem Campus. So entsteht mit Campus 1000 zusätzlicher studentischer Wohnraum. Im ersten Bauabschnitt stehen 234 Wohnplätze zur Verfügung. Die Servicestelle ergänzt diese Angebote nun um eine Anlaufstelle für aufenthaltsrechtliche Anliegen direkt auf dem Campus.

Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker: „Im Wettbewerb um Fachkräfte kann das Saarland mit attraktiven Hochschulen und einer ausgeprägten Willkommenskultur punkten. Die neuen Servicestelle der Ausländerbehörde und die neuen Wohnheimplätze im Rahmen von Campus 1000 schaffen ein auch im Bundesvergleich herausragendes Angebot der Willkommenskultur. Ich bin froh, dass die Servicestelle noch vor dem Semesterstart ihre Arbeit aufnehmen kann und nach der Erprobung und Evaluation schrittweise auch die anderen staatlichen Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bedienen wird.“ 

Innenminister Reinhold Jost: „Mit der neuen Servicestelle an der Universität des Saarlandes schaffen wir für internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen schnellen und passgenauen Zugang zu ausländerrechtlicher Beratung. Damit wollen wir nicht nur die Betroffenen entlasten, sondern zugleich einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsstandorts leisten. Ausländerrechtliche Anliegen, [KM1] die den Universitätsbereich nicht berühren, werden bis zur vollständigen Digitalisierung der Ausländerbehörde am Standort Lebach bearbeitet.“

Universitätspräsident Prof. Ludger Santen: „Die neue Servicestelle fügt sich in die Internationalisierungsstrategie der Universität des Saarlandes ein. Neben guten Bedingungen für Studium, Lehre und Forschung wollen wir den internationalen Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch gute praktischen Rahmenbedingungen bieten. Dazu zählt die Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.“

Die neue Servicestelle auf einen Blick

Start: 1. September 2026

Zielgruppe zum Soft-Launch: 

Das Angebot richtet sich zum Start an internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,

  • die an der Universität des Saarlandes studieren oder in einem Arbeits-, Forschungs- oder Dienstverhältnis (§ 12 SHSG) mit der Universität stehen,
  • die ihren Wohnsitz im Saarland haben und
  • die visumfrei eingereist sind oder ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 16b, § 18b, § 18d, § 18g oder § 19c AufenthG haben.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag zusätzlich: 13:00 bis 15:30 Uhr

Terminvereinbarung: 

Die Beantragung in der neuen Servicestelle erfolgt vorrangig mit einem vorher vergebenen Termin.

Die Termine für diese internationale Zielgruppe der UdS können entweder ab 01.09.2026 per E-Mail bei der Ausländerbehörde direkt (zab-campus(at)lava.saarland.de) beantragt werden oder weiterhin über das Welcome Center der Universität des Saarlandes (welcome(at)uni-saarland.de) organisiert werden.

Unterlagen: Die für den jeweiligen Termin erforderlichen Dokumente werden mit dem Einladungsschreiben mitgeteilt und müssen vollständig mitgebracht werden.

Hinweis: In Einzelfällen kann es weiterhin erforderlich sein, den Antrag bei der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach zu stellen.