FAQ Bewerben und Einschreiben
Allgemeine Fragen
Haben Sie Fragen rund um das Thema Studium, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.
Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums benötigen Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Hier finden Sie Informationen zur Qualifikation für ein Studium.
Bitte führen Sie ihre Bewerbung nach der Zeugnisausgabe durch. Erst mit dem Zeitpunkt der Zeugnisübergabe erlangen Sie offiziell Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und können Ihre Abi-Durchschnittsnote angeben. Es entstehen Ihnen durch eine spätere Bewerbung keine Nachteile, da bei der Vergabe der Studienplätze das Eingangsdatum Ihrer Bewerbung nicht relevant ist. Lediglich die Bewerbungsfristen sind relevante Ausschlussfristen.
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung kann nicht über den Bewerbungstermin hinaus nachgereicht werden. Lediglich bei den drei Studiengängen im Zentralen Verfahren von hochschulstart – Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie – existieren Nachreichfristen.
Bei einer Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang und nehmen am Zulassungsverfahren teil, sofern Sie sich frist- und formgerecht um den Studienplatz beworben haben.
Mit einer Einschreibung bzw. Immatrikulation beantragen Sie Ihre Aufnahme als Studentin oder Student und Mitglied der Universität. Dies ist möglich, wenn Ihnen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Studienplatz nach einer Bewerbung zugeteilt werden konnte oder wenn Sie Ihr Studium in einem zulassungsfreien Studiengang beginnen möchten.
Weitere Infos finden Sie auch in diesem Video.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten müssen Sie sich bei Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang fristgerecht um einen Studienplatz bewerben und im Zulassungsverfahren einen Platz erhalten. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich direkt einschreiben, wenn Sie die Qualifikation für ein Studium besitzen. Einen Überblick über die Zulassungssituation Ihres Wunschfaches finden Sie in dieser Tabelle.
In den grundständigen Studiengängen werden nach dem Abzug sogenannter Vorabquoten die verbleibenden Studienplätze aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (80% der Studienplätze) und aufgrund der Anzahl vorhandener Bewerbungssemester (20%) vergeben. Ausnahmen sind die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie die Studiengänge Computer Science (English), Cybersecurity (English), Deutsch-Französische Studien und Droit. Hier finden Sie Näheres zur Studienplatzvergabe.
Hier finden Sie die Grenzwerte für NC-Studiengänge.
Nur in den 2-Fächer-Bachelorstudiengängen (Bachelor of Arts) und in den Lehramtsstudiengängen (mit Ausnahme des Lehramts für die Primarstufe) gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren. Hier finden Sie weitere Informationen und Fächerkombinationen.
In den Lehramtsstudiengängen hängt die Fächerkombination primär davon ab, ob das Fach für die jeweilige Schulform angeboten wird. Eine Übersicht finden Sie in dieser Tabelle. Weitere Information zu Aufbau und Struktur der Lehramtsstudiengänge sind auf der Seite zu den Studienabschlüssen zu finden.
Hier finden Sie die Liste mit aktuellen Semesterterminen wie Vorlesungszeiten, Rückmeldefrist etc.
In diesem Fall müssen Sie sich vor einer Bewerbung bzw. Einschreibung an das Ministerium für Bildung und Kultur (unter Gleichstellung mit der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Hochschulreife) wenden, um eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihres ausländischen Zeugnisses zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Studiengang wechseln. Wichtig ist aber, dass Sie sich auch als bereits eingeschriebene(r) Studentin oder Student an die Bewerbungs- bzw. Einschreibefristen halten.
Falls Sie BAföG beziehen, sollten Sie darauf achten, dass bei einem Studiengangwechsel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um weiterhin gefördert zu werden. Informieren Sie sich in diesem Fall bitte vor einem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Exmatrikulation sowie zu Möglichkeiten der Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren.
Fragen zur Bewerbung
Alle Bewerbungsfristen finden Sie auf den Detailseiten unserer Studiengänge, wenn Sie diese von dieser Seite aus aufrufen, oder auf den Webseiten zum Thema Bewerben und Einschreiben.
Fristen für Altabiturientinnen und Altabiturienten gibt es lediglich für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die aktuelle Frist erfahren Sie unter www.hochschulstart.de.
Einen Überblick für die grundständigen Studiengänge finden Sie unter Termine zum Bewerbungsverfahren. Die Liste mit aktuellen Semesterterminen wie Vorlesungszeiten, Rückmeldefrist etc. finden Sie unter Semestertermine.
Grundständiges Bachelor-, Lehramts- oder Staatsexamensstudium
Bei einer Bewerbung für einen dieser Studiengänge werden in der Regel nicht allzu viele Unterlagen benötigt. Sie brauchen aber in jedem Fall den Nachweis über Ihre Qualifikation für ein Studium (z.B. Abiturzeugnis) und eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Weitere Nachweise sind einzureichen, falls Sie bereits einen Dienst (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst) bzw. für die Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie einen Eignungstest absolviert haben oder einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen möchten. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Schulabschluss oder für ein Zweitstudium müssen weitere Unterlagen einreichen.
Masterstudium
Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang sind die einzureichenden Unterlagen unter Umständen etwas umfangreicher, da hier neben dem Nachweis des ersten Studienabschlusses oftmals Dokumente eingereicht werden müssen, auf deren Grundlage der Zugang und die besondere Eignung für das Studium überprüft werden (z.B. Transcript of records, Nachweis über Sprachkenntnisse, Übersetzung ausländischer Zeugnisse etc.).
Da unsere Bewerbungen komplett online durchgeführt werden, müssen alle Dokumente in elektronischer Form (üblicherweise .pdf oder .jpg) vorliegen. Eine Beglaubigung z.B. des Abiturzeugnisses ist daher nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch abweichende Regelungen bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) über hochschulstart.
Dies hängt von Ihrem Status ab. Erststudienbewerberinnen und -bewerber dürfen sich im Bewerbungsportal der Universität des Saarlandes für maximal zwei Studiengänge bewerben. Wenn Sie in Deutschland bereits einen Studienabschluss erlangt haben, ist nur noch eine Bewerbung für einen einzigen Studiengang möglich, da es sich um ein Zweitstudium handelt. Darüber hinaus ist in beiden Fällen eine parallele Bewerbung für die DoSV-Studiengänge im Zentralen Verfahren (ZV) bei hochschulstart.de möglich.
Falls Sie bereits studieren, anrechenbare Leistungen vorhanden sind und sich für einen Platz in einem höheren Fachsemester bewerben möchten, können Sie parallel zur Bewerbung in das erste Fachsemester auch bis zu zwei Bewerbungsanträge für höhere Fachsemester einreichen.
Der Numerus Clausus (NC) wird nicht von vornherein festgelegt, sondern stellt nach Bewerbungsschluss die Grenze der Abiturdurchschnittsnote bzw. der Anzahl der Bewerbungssemester dar, mit der Sie gerade noch zugelassen würden. Hier finden Sie die Ergebnisse früherer Auswahlverfahren, die Ihnen zur Orientierung dienen können. Hier gibt es weitere Infos zur Studienplatzvergabe.
In den grundständigen Studiengängen wurde im Saarland ab dem Sommersemester 2020 das Konstrukt der Wartesemester durch Bewerbungssemester abgelöst.
Im Auswahlverfahren für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) - Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin – sowie bei den Masterstudiengängen ist Wartezeit kein Kriterium.
Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte erneut mit allen erforderlichen Unterlagen.
Sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also Ihr Abitur geschafft haben, können Sie sich nach Saarländischem Hochschulgesetz bewerben, an der Universität einschreiben und Prüfungen ablegen und sind gleichberechtigt mit allen anderen Studierenden.
Wenn Sie einen Dienst leisten oder leisten werden, empfiehlt es sich, sich dennoch zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten (Bescheid bitte gut aufbewahren), müssen Sie sich zwar erneut bewerben, werden aber nach den derzeitigen Regelungen für die nächste Bewerbungsrunde für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen (sogenannte Vorabauswahl).
Über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben Sie sich für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Bewerbung für diese ZV-Studiengänge erfolgt direkt über www.hochschulstart.de.
Mit den beiden Bachelor-Studiengängen Biologie und Psychologie wird die Universität des Saarlandes ebenfalls am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Ausgangspunkt ist auch hier die Registrierung bei www.hochschulstart.de . Die Bewerbung der Studiengänge erfolgt dann mit Hilfe der hochschulstart-Identifikationsnummern BID und BAN dezentral an der Universität des Saarlandes über das SIM-Bewerbungsportal bzw. das SIM-Studierendenportal der Saar-Universität. Nach Absenden des Bewerbungsfragebogens wird Ihr Bewerbungsantrag im Benutzerkonto von hochschulstart (evtl. zeitverzögert) zu finden sein und kann dort weiter verwaltet werden.
Für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung direkt und ausschließlich über www.hochschulstart.de. Eine zusätzliche Bewerbung an der Universität des Saarlandes ist nicht erforderlich.
Für die beiden Bachelor-Studiengänge Biologie und Psychologie ist das Vorgehen etwas anders. Ausgangspunkt ist auch hier die Registrierung bei www.hochschulstart.de . Die Bewerbung der Studiengänge erfolgt dann innerhalb der Bewerbungsphase mit Hilfe der hochschulstart-Identifikationsnummern BID und BAN dezentral über das SIM-Bewerbungsportal bzw. das SIM-Studierendenportal der Saar-Universität. Nach Absenden des Bewerbungsfragebogens wird Ihr Bewerbungsantrag im Benutzerkonto von hochschulstart (evtl. zeitverzögert) zu finden sein und kann dort weiter verwaltet werden.
Nein. Bewerbungen an der Universität des Saarlandes können nur online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen nach der Bearbeitung des Portals AntOn frist- und formgerecht alle Bewerbungsunterlagen postalisch an Hochschulstart gesendet werden.
Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Der Bescheid (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid) wird Ihnen im SIM-Bewerbungsportal unter der entsprechenden Kachel im Reiter Dokumente zur Verfügung gestellt. Sobald dort ein aktueller Bescheid vorliegt, werden Sie per Mail benachrichtigt.
Ja, dies ist in den meisten Fällen möglich. Da die Frist zur Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge bis Ende September (Wintersemester) bzw. bis Ende März (Sommersemester) läuft, können Sie sich auch nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids noch für ein zulassungsfreies Studium einschreiben.
Beim Losverfahren handelt es sich um ein Restvergabeverfahren, das durchgeführt wird, wenn nach dem regulären Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen noch Plätze frei geblieben sind. Um einen Platz im Losverfahren kann sich dann jede Person bewerben, die die Qualifikation für ein Studium besitzt. Voraussetzung ist, dass fristgerecht bis zum 15. September ein Online-Losantrag gestellt wird. Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) gilt die Frist 15. Oktober.
Nach dem Login im SIM-Bewerbungsportal finden Sie bereits gestellte Bewerbungsanträge unter "Meine Anträge". Die Anträge können Sie an dieser Stelle zurückziehen und sich dann fristgerecht erneut bewerben.
In den meisten Fälle ja. Viele Prüfungsordnungen sehen eine Bewerbungsmöglichkeit für Studieninteressierte vor, die kurz vor dem Abschluss stehen. Die Vorgaben variieren allerdings von Studiengang zu Studiengang. Die Bachelorurkunde muss in einem solchen Fall innerhalb einer bestimmten Frist nach Beginn des Masterstudiums nachgereicht werden. Infos dazu finden Sie beim jeweiligen Masterstudiengang. Das Vorgehen können Sie auch gerne mit den Studienfachberater*innen des Masterstudiengangs besprechen..
Fragen zur Einschreibung
Nein. Eine Einschreibung ist an der Universität des Saarlandes nur online möglich.
Auch wenn Ihr gewählter Studiengang keine Zulassungsbeschränkung hat, müssen Sie sich (einmalig) im SIM-Portal registrieren und dann online Ihre Einschreibung vornehmen. Ein Studienplatz ist Ihnen bei freien Studiengängen sicher. Um Ihre Einschreiben vorzubereiten, sehen Sie sich die Gesamtübersicht über die einzureichenden Unterlagen an.
Ihre Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung etc.) müssen Sie selbst in SIM-Portal herunterladen. Hier finden Sie weitere Infos zu Bescheinigungen.
Informationen finden Sie auf unseren Webseiten zur Krankenversicherung.
Hier finden Sie die Bankverbindung der Universität.
Wenn Sie die Bewerbung oder Einschreibung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte vornehmen lassen, reichen Sie bitte auch ein pdf-Dokument mit einer Vollmacht per Upload ein.
Fragen zum Zweitstudium
Zweitstudienbewerber/in ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundständiges (nicht Master-)Studium anschließen will.
Entscheidend sind die Kriterien "Prüfungsergebnis des Erststudiums" und "Gründe für das Zweitstudium", wobei die Begründung mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Semesters vorliegen muss. Hier finden Sie weitere Informationen zum Zweitstudium.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nur im Rahmen der Quoten für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber ausgewählt werden. Aus diesem Grund ist zusätzlich zu Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem Sie Ihren Wunsch, erneut ein Studium aufzunehmen, begründen. Notwendig ist auch der Nachweis der Abschlussnote Ihres Erststudiums. Bitte beachten Sie, dass sich Zweitstudienbewerber nur für einen einzigen Studiengang bewerben dürfen.
Bei einem Zweitstudium in einem zulassungsfreien Studiengang entfallen die Kriterien "Abschlussnote des Erststudiums" sowie "Gründe für das Zweitstudium".
Fragen zum SIM-Portal
Zahlreiche Informationen und Medien zur Nutzung unserer SIM-Portale finden Sie auf den SIM Saarland Hilfeseiten.
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