FAQ Bewerben und Einschreiben
Allgemeine Fragen
Haben Sie Fragen rund um das Thema Studium kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.
Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums benötigen Sie die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Hier finden Sie Informationen zur Qualifikation für ein Studium.
Bitte führen Sie ihre Bewerbung nach der Zeugnisausgabe durch. Erst mit dem Zeitpunkt der Zeugnisübergabe erlangen Sie offiziell Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und können Ihre Abi-Durchschnittsnote angeben. Es entstehen Ihnen durch eine spätere Bewerbung keine Nachteile, da bei der Vergabe der Studienplätze das Eingangsdatum Ihrer Bewerbung nicht relevant ist. Lediglich die Bewerbungsfristen sind relevante Ausschlussfristen.
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung kann nicht über den Bewerbungstermin hinaus nachgereicht werden. Lediglich bei den drei Studiengängen im Zentralen Verfahren von hochschulstart – Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie – existieren Nachreichfristen.
Bei einer Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang und nehmen am Zulassungsverfahren teil, sofern Sie sich frist- und formgerecht um den Studienplatz beworben haben.
Mit einer Einschreibung bzw. Immatrikulation beantragen Sie Ihre Aufnahme als Studentin oder Student und Mitglied der Universität. Dies ist möglich, wenn Ihnen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Studienplatz nach einer Bewerbung zugeteilt werden konnte oder wenn Sie Ihr Studium in einem zulassungsfreien Studiengang beginnen möchten.
Weitere Infos finden Sie auch in diesem Video.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten müssen Sie sich bei Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang fristgerecht um einen Studienplatz bewerben und im Zulassungsverfahren einen Platz erhalten. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich direkt einschreiben, wenn Sie die Qualifikation für ein Studium besitzen. Einen Überblick über die Zulassungssituation Ihres Wunschfaches finden Sie in dieser Tabelle.
In den grundständigen Studiengängen werden nach dem Abzug sogenannter Vorabquoten die verbleibenden Studienplätze aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (80% der Studienplätze) und aufgrund der Anzahl vorhandener Bewerbungssemester (20%) vergeben. Ausnahmen sind die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie die Studiengänge Deutsch-Französische Studien und Droit. Hier finden Sie Näheres zur Studienplatzvergabe.
Hier finden Sie die Grenzwerte für NC-Studiengänge.
Nur in den 2-Fächer-Bachelorstudiengängen (Bachelor of Arts) und in den Lehramtsstudiengängen (mit Ausnahme des Lehramts für die Primarstufe) gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren. Hier finden Sie weitere Informationen und Fächerkombinationen.
In den Lehramtsstudiengängen hängt die Fächerkombination primär davon ab, ob das Fach für die jeweilige Schulform angeboten wird. Eine Übersicht finden Sie in dieser Tabelle. Weitere Information zu Aufbau und Struktur der Lehramtsstudiengänge sind auf der Seite zu den Studienabschlüssen zu finden.
Hier finden Sie die Liste mit aktuellen Semesterterminen wie Vorlesungszeiten, Rückmeldefrist etc.
In diesem Fall müssen Sie sich vor einer Bewerbung bzw. Einschreibung an das Ministerium für Bildung und Kultur (unter Gleichstellung mit der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Hochschulreife) wenden, um eine Bescheinigung über die Anerkennung Ihres ausländischen Zeugnisses zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Studiengang wechseln. Wichtig ist aber, dass Sie sich auch als bereits eingeschriebene(r) Studentin oder Student an die Bewerbungs- bzw. Einschreibefristen halten.
Falls Sie BAföG beziehen, sollten Sie darauf achten, dass bei einem Studiengangwechsel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um weiterhin gefördert zu werden. Informieren Sie sich in diesem Fall bitte vor einem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung.
Ja, das ist möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Exmatrikulation sowie zu Möglichkeiten der Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren.
Fragen zur Bewerbung
Alle Bewerbungsfristen finden Sie auf den Detailseiten unserer Studiengänge, wenn Sie diese von dieser Seite aus aufrufen, oder auf den Webseiten zum Thema Bewerben und Einschreiben.
Fristen für Altabiturientinnen und Altabiturienten gibt es lediglich für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die aktuelle Frist erfahren Sie unter www.hochschulstart.de.
Einen Überblick für die grundständigen Studiengänge finden Sie unter Termine zum Bewerbungsverfahren. Die Liste mit aktuellen Semesterterminen wie Vorlesungszeiten, Rückmeldefrist etc. finden Sie unter Semestertermine.
Grundständiges Bachelor-, Lehramts- oder Staatsexamensstudium
Bei einer Bewerbung für einen dieser Studiengänge werden in der Regel nicht allzu viele Unterlagen benötigt. Sie brauchen aber in jedem Fall den Nachweis über Ihre Qualifikation für ein Studium (z.B. Abiturzeugnis). Weitere Nachweise sind einzureichen, falls Sie bereits einen Dienst (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst) bzw. für die Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie einen Eignungstest absolviert haben oder einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen möchten. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Schulabschluss oder für ein Zweitstudium müssen weitere Unterlagen einreichen.
Masterstudium
Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang sind die einzureichenden Unterlagen unter Umständen etwas umfangreicher, da hier neben dem Nachweis des ersten Studienabschlusses oftmals Dokumente eingereicht werden müssen, auf deren Grundlage der Zugang und die besondere Eignung für das Studium überprüft werden (z.B. Transcript of records, Nachweis über Sprachkenntnisse, Übersetzung ausländischer Zeugnisse etc.).
Da unsere Bewerbungen komplett online durchgeführt werden, müssen alle Dokumente in elektronischer Form (üblicherweise .pdf oder .jpg) vorliegen. Eine Beglaubigung z.B. des Abiturzeugnisses ist daher nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch abweichende Regelungen bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) über hochschulstart.
Dies hängt von Ihrem Status ab. Erststudienbewerberinnen und -bewerber dürfen sich im Bewerbungsportal der Universität des Saarlandes für maximal zwei Studiengänge bewerben. Wenn Sie in Deutschland bereits einen Studienabschluss erlangt haben, ist nur noch eine Bewerbung für einen einzigen Studiengang möglich, da es sich um ein Zweitstudium handelt. Darüber hinaus ist in beiden Fällen eine parallele Bewerbung für die DoSV-Studiengänge bei hochschulstart.de möglich.
Falls Sie bereits studieren, anrechenbare Leistungen vorhanden sind und sich für einen Platz in einem höheren Fachsemester bewerben möchten, können Sie parallel zur Bewerbung in das erste Fachsemester auch bis zu zwei Bewerbungsanträge für höhere Fachsemester einreichen.
Der Numerus Clausus (NC) wird nicht von vornherein festgelegt, sondern stellt nach Bewerbungsschluss die Grenze der Abiturdurchschnittsnote bzw. der Anzahl der Bewerbungssemester dar, mit der Sie gerade noch zugelassen würden. Hier finden Sie die Ergebnisse früherer Auswahlverfahren, die Ihnen zur Orientierung dienen können. Hier gibt es weitere Infos zur Studienplatzvergabe.
In den grundständigen Studiengängen wurde im Saarland ab dem Sommersemester 2020 das Konstrukt der Wartesemester durch Bewerbungssemester abgelöst. Bei den Zulassungsverfahren für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 gibt es noch eine Übergangsregelung, welche vorsieht, dass vorhandene Wartesemester in Bewerbungssemester umgewandelt werden.
Lediglich im Auswahlverfahren von zwei der drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) - Medizin und Zahnmedizin - wird Wartezeit noch bis einschließlich WS 2021/2022 eine Rolle in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) spielen.
Im Auswahlverfahren für Masterstudiengänge ist Wartezeit kein Kriterium.
Unterlagen früherer Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte erneut mit allen erforderlichen Unterlagen.
Sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also Ihr Abitur geschafft haben, können Sie sich nach Saarländischem Hochschulgesetz bewerben, an der Universität einschreiben und Prüfungen ablegen und sind gleichberechtigt mit allen anderen Studierenden.
Wenn Sie einen Dienst leisten oder leisten werden, empfiehlt es sich, sich dennoch zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten (Bescheid bitte gut aufbewahren), müssen Sie sich zwar erneut bewerben, werden aber nach den derzeitigen Regelungen für die nächste Bewerbungsrunde für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen (sogenannte Vorabauswahl).
Über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben Sie sich für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie für die beiden Bachelorstudiengänge Biologie und Psychologie. Die Bewerbung für diese Studiengänge erfolgt direkt über www.hochschulstart.de.
Wenn Sie sich für das erste Fachsemester eines Studiengangs, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt (s.o.), bewerben möchten, müssen Sie sich bei hochschulstart registrieren und die Bewerbung für die Studiengänge der Universität des Saarlandes dort vornehmen. Eine zusätzliche Bewerbung an der Universität ist nicht notwendig.
Sie müssen allerdings nach Absenden des Online-Antrags bei Hochschulstart unter „Meine Bewerbungen“ einen Zulassungsantrag generieren (Spalte „Aktion“) und zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen (u.a. Abiturzeugnis) über eine Webseite der Universität des Saarlandes hochladen. Erst dann ist die Bewerbung vollständig abgeschlossen.
Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen nach der Bearbeitung des Portals AntOn die übrigen Bewerbungsunterlagen postalisch an Hochschulstart gesendet werden.
Alle wichtigen Einzelschritte finden Sie in unseren Checklisten zum DoSV und zum Zentralen Vergabeverfahren (ZV).
Nein. Bewerbungen an der Universität des Saarlandes können nur online eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen nach der Bearbeitung des Portals AntOn frist- und formgerecht alle Bewerbungsunterlagen postalisch an Hochschulstart gesendet werden.
Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Dieser wird Ihnen für die lokal zulassungsbeschränkten Studiengänge per Post zugeschickt.
Ja, dies ist in den meisten Fällen möglich. Da die Frist zur Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge bis Ende September läuft, können Sie sich auch nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids noch für ein zulassungsfreies Studium einschreiben.
Beim Losverfahren handelt es sich um ein Restvergabeverfahren, das durchgeführt wird, wenn nach dem regulären Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen noch Plätze frei geblieben sind. Um einen Platz im Losverfahren kann sich dann jede Person bewerben, die die Qualifikation für ein Studium besitzt. Voraussetzung ist, dass fristgerecht bis zum 15. September ein Online-Losantrag gestellt wird. Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) gilt die Frist 15. Oktober.
Nach dem Login im SIM-Bewerbungsportal finden Sie bereits gestellte Bewerbungsanträge unter "Meine Anträge". Die Anträge können Sie an dieser Stelle zurückziehen und sich dann fristgerecht erneut bewerben.
In den meisten Fälle ja. Viele Prüfungsordnungen sehen eine Bewerbungsmöglichkeit für Studieninteressierte vor, die kurz vor dem Abschluss stehen. Die Vorgaben variieren allerdings von Studiengang zu Studiengang. Die Bachelorurkunde muss in einem solchen Fall innerhalb einer bestimmten Frist nach Beginn des Masterstudiums nachgereicht werden. Am besten besprechen Sie das Vorgehen mit den Studienfachberatern des Masterstudiengangs.
Nein. Sofern Sie die Immatrikulation eingereicht haben und der Antrag in Bearbeitung ist, passiert genau dies: der Vorgang wird bearbeitet und Sie müssen sich etwas gedulden. Die Bearbeitung kann einige Tage Zeit beanspruchen.
Fragen zur Einschreibung
Nein. Eine Einschreibung ist an der Universität des Saarlandes nur online möglich.
Auch wenn Ihr gewählter Studiengang keine Zulassungsbeschränkung hat, müssen Sie sich (einmalig) im SIM-Portal registrieren und dann online Ihre Einschreibung vornehmen. Ein Studienplatz ist Ihnen bei freien Studiengängen sicher. Weitere Information zu den online einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste.
Ihre Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung etc.) müssen Sie selbst in SIM-Portal herunterladen. Hier finden Sie weitere Infos zu Bescheinigungen.
Wenn Sie sich für einen Studiengang bei uns einschreiben möchten, müssen Sie nachweisen, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht. Falls Sie nicht Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, sondern (ggf. über Ihre Eltern) privat krankenversichert sind, müssen Sie sich zunächst die Befreiung von der Versicherungspflicht durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse bestätigen lassen. Nur zusammen mit einer solchen Bestätigung reicht das Einsenden der Versicherungspolice als Nachweis einer Krankenversicherung aus.
Studierende aus dem EU/EWR-Ausland können ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Sie erhalten dann kostenfrei eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht und können diese als Upload bei der Einschreibung einreichen.
Hier finden Sie die Bankverbindung der Universität.
Wenn Sie die Bewerbung oder Einschreibung durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte vornehmen lassen, reichen Sie bitte auch ein pdf-Dokument mit einer Vollmacht per Upload ein.
Fragen zum Zweitstudium
Zweitstudienbewerber/in ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundständiges (nicht Master-)Studium anschließen will.
Entscheidend sind die Kriterien "Prüfungsergebnis des Erststudiums" und "Gründe für das Zweitstudium", wobei die Begründung mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Semesters vorliegen muss. Hier finden Sie weitere Informationen zum Zweitstudium.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits einen anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nur im Rahmen der Quoten für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber ausgewählt werden. Aus diesem Grund ist zusätzlich zu Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem Sie Ihren Wunsch, erneut ein Studium aufzunehmen, begründen. Notwendig ist auch der Nachweis der Abschlussnote Ihres Erststudiums. Bitte beachten Sie, dass sich Zweitstudienbewerber nur für einen einzigen Studiengang bewerben dürfen.
Bei einem Zweitstudium in einem zulassungsfreien Studiengang entfallen die Kriterien "Abschlussnote des Erststudiums" sowie "Gründe für das Zweitstudium".
Fragen zum SIM-Portal
Sie müssen sich nicht im SIM-Portal registrieren, wenn Sie eine UdS-Kennung besitzen und entweder immatrikulierte*r Student*in sind oder Bewerber*in aus dem SoSe2020 oder WS2020/2021. Auch Starterstudierende, Juniorstudierende, registrierte Doktorand*innen und Gasthörer*innen müssen sich nicht registrieren, sondern loggen sich mit ihrer UdS-Kennung im SIM-Portal ein.
Falls Sie sich ganz neu an der Universität des Saarlandes bewerben möchten und nicht zu den genannten Gruppen zählen, ist die Registrierung der erste Schritt:
Bitte erstellen Sie sich über die Webadresse sim.uni-saarland.de/bewerbung einen Account (hierzu ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig, die Sie jederzeit zuverlässig abrufen können). Sie erhalten eine Registrierungsmail mit einem Aktivierungslink, der innerhalb von 24 Stunden betätigt werden muss. Sie loggen sich mit den in der Registrierungsmail übermittelten Nutzerdaten ein und haben damit Ihr Benutzerkonto abschließend aktiviert.
Bitte verwenden Sie für das SIM-Portal einen modernen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge auf Chromium Basis) in der aktuellsten Version. Bei anderen Browsern (z.B. Apple Safari, Internet Explorer) oder älteren Versionen kann es zu Problemen kommen.
Nein. Bitte scannen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Ihr Abiturzeugnis) mit allen Seiten in ein einziges pdf-Dokument ein und laden Sie dieses bitte hoch. Nur wenn Ihnen dies nicht möglich ist, steht Ihnen die Option zur Verfügung, die einzelnen Seiten 1 bis 4 jeweils separat in der dafür vorgesehenen Uploadbox hochzuladen.
Wenn Sie ein Probestudium beginnen möchten und eine entsprechende Bescheinigung der Kommission für die Aufnahme des Probestudiums besitzen, scrollen Sie bitte im Pull-down-Menü nach unten und wählen „Beruflich Qualifzierte (fgHR)“ aus.
Verfügen Sie aufgrund z.B. eines Meisterbriefs oder eines Fortbildungsprüfungszeugnisses (mit mindestens 400 Unterrichtstunden Vorbereitung) über ein Äquivalent zum Abitur, scrollen Sie bitte bei „Art der Hochschulzugangsberechtigung“ im Pull-down-Menü nach unten und wählen „Beruflich Qualifzierte (aHR)“ aus.
Bei der Frage „Wann haben Sie Ihr Zeugnis erworben?“ geben Sie bitte das Ausstellungsdatum des Zeugnisses bzw. der Bescheinigung zur Aufnahme eines Probestudiums an.
Sofern Sie eine Fortbildungsprüfung als Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bitte neben dem Upload des Fortbildungszeugnisses auch noch eine Bescheinigung per Upload einreichen, dass Sie sich mit mindestens 400 Unterrichtsstunden auf die Fortbildungsprüfung vorbereitet haben
Bitte überweisen Sie den für Sie gültigen Betrag auf das Konto der Universität des Saarlandes. Wichtig: Geben Sie bitte im Verwendungszweck Matrikelnummer (nur falls Sie bereits an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sind oder waren) oder die Benutzerkennung Ihres SIM-Accounts (Benutzername, den Sie bei der Registrierung im SIM-Portal erhalten haben und der mit „B“ beginnt, gefolgt von einer 7-stelligen Zahlenreihe B00XXXXX) in der ersten Zeile ganz links an, lassen Sie eine Lücke und ergänzen Sie dann Ihren Vor- und Familienname(n) sowie Ihr Geburtsdatum. Laden Sie bitte den Nachweis an der geforderten Stelle im SIM-Portal hoch.
Weitere Infos im Merkblatt zur Immatrikulation.
Handelt es sich um einen Wechsel in einen grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang (bitte beachten: dies gilt nicht für die Studiengänge, die über hochschulstart beworben werden, also Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie), nehmen Sie bitte im ersten Schritt im SIM-Studierendenportal das Zulassungsangebot an. Danach erfolgt im zweiten Schritt die Immatrikulation in diesen neuen Studiengang. Sie klicken die entsprechende Kachel an. In dem sich dann öffnenden Fenster erscheint am unteren Bildschirmrand eine blaue Leiste und hier klicken Sie bitte auf „Registrieren“. Sie bestätigen die Einschreibung in einem Dialogfenster und gelangen so zum „Immatrikulationsfragebogen“. Hier füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus (grau unterlegte bzw. „ausgegraute“ Felder werden nicht beachtet). Auch müssen Sie an der entsprechenden Stelle Ihre Hochschulzugangsberechtigung elektronisch hochladen (dies ist leider technisch notwendig). Haben Sie Ihre Angaben eingetragen, die Auswahl der Fächer/Studiengänge durch Anklicken entsprechender Check-Boxen. Danach ist im blauen Balken unten rechts auf „Antrag einreichen“ zu klicken. In einem weiteren Dialogfenster bestätigen Sie Ihre Auswahl.
Das Passfoto ist Bestandteil Ihrer UdS-Card. Auf dieser Multifunktionskarte wird Ihr Foto gedruckt. Das Foto muss daher Passbild-Format haben und im JPG-Format mit der Mindestauflösung 248 x 330 Bildpunkte hochgeladen werden.
Nein, das ist nicht der Fall. Sie loggen sich bitte unter Ihrer UdS-Kennung in das SIM-Studierendenportal ein und können dort z.B. in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung sehen, wie Sie immatrikuliert sind.
Leider kommt es im SIM-Portal aktuell gelegentlich zu technischen Problemen. Bitte versuchen Sie wie folgt vorzugehen: Schließen Sie die Bewerbung und auch den Browser. Falls Sie Firefox nutzen, öffnen Sie den Browser bitte mit privatem Fenster und leeren den Browsercache. Danach können Sie Ihre Bewerbung öffnen und Ihre Bewerbung abschicken.
Falls der Fehler immer noch auftreten sollte, versuchen Sie bitte Chrome zu verwenden. Auch können Sie Ihre Bewerbung zurückziehen und ganz neu einen Bewerbungsantrag stellen.
Mit dem Kennungsschreiben erhalten Sie Ihre UdS-Kennung und damit die Login-Informationen zu den Universitäts-Systemen. Sofern Sie sich erstmalig an der Universität des Saarlandes einschreiben, erhalten Sie i.d.R. Ihre UdS-Kennung per Post (bei einer Anschrift in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder der Schweiz). Zusätzlich können die Erstsemester mit Bewerbung/Einschreibung über das SIM-Bewerberportal ihr Kennungsschreiben herunterladen (bitte beachten: dies gilt nicht für die Studiengänge, die über hochschulstart beworben werden, also Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie). Das Kennungsschreiben ist nach Klick auf die "Bewerbungskachel" im Bereich "Dokumente" unter dem Punkt "Meine Bescheide" zu finden.
Bewerber*innen die bereits aus einem früheren Studium eine UdS-Kennung haben, bekommen kein Dokument angezeigt. In dem Fall muss das Dokument (wie bisher) vom HIZ-Service Desk erstellt werden.
Nein. Sie können sich mit Ihrer gültigen Kennung wie alle anderen immatrikulierten Studierenden im SIM-Portal einloggen und dort Ihren Bewerbungs- oder Einschreibantrag stellen.
Nein. Sie können sich mit Ihrer gültigen Kennung wie alle anderen immatrikulierten Studierenden im SIM-Portal einloggen und dort Ihren Bewerbungs- oder Einschreibantrag stellen.
Aktuell dauert es leider mehrere Werktage, bis der Zahlungseingang im SIM-Portal bestätigt ist. Dies sollte Sie nicht beunruhigen, wenn Sie zur Überweisung die korrekte Bankverbindung benutzt haben.
Nein. Sofern Sie die Immatrikulation eingereicht haben und der Antrag in Bearbeitung ist, passiert genau dies: der Vorgang wird bearbeitet und Sie müssen sich etwas gedulden. Die Bearbeitung kann einige Tage Zeit beanspruchen.
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Tel.: 0681 302-5491
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