Basiswissen Bewerben und Einschreiben

Allgemeines

Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?

Bei einer Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang und nehmen am Zulassungsverfahren teil, sofern Sie sich frist- und formgerecht um den Studienplatz beworben haben.

Mit einer Einschreibung bzw. Immatrikulation beantragen Sie Ihre Aufnahme als Studentin oder Student und Mitglied der Universität. Dies ist möglich, wenn Ihnen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Studienplatz nach einer Bewerbung zugeteilt werden konnte oder wenn Sie Ihr Studium in einem zulassungsfreien Studiengang beginnen möchten.

Weitere Infos finden Sie auch in diesem Video.

Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?

Aufgrund begrenzter Kapazitäten müssen Sie sich bei Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang fristgerecht um einen Studienplatz bewerben und im Zulassungsverfahren einen Platz erhalten. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich direkt einschreiben, d.h. Sie haben einen Studienplatz sicher, wenn Sie die Qualifikation für ein Studium besitzen. Einen Überblick über die Zulassungssituation Ihres Wunschfaches finden Sie in dieser Tabelle.

Wo finde ich die NC-Werte der vergangenen Semester?
Wie werden an der Universität des Saarlandes in zulassungsbeschränkten Studiengängen die Studienplätze vergeben?

In den grundständigen Studiengängen werden nach dem Abzug sogenannter Vorabquoten die verbleibenden Studienplätze aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (80% der Studienplätze) und aufgrund der Anzahl vorhandener Bewerbungssemester (20%) vergeben. Ausnahmen sind die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie die grundständigen Studiengänge Computer Science (English), Cybersecurity (English), Deutsch-Französische Studien, Droit und Psychologie. Hier finden Sie Näheres zur Studienplatzvergabe.

Welche Rolle spielt die Wartezeit für die Zulassung zum Studium?

An der Universität des Saarlandes spielt die Wartezeit für die Zulassung zum Studium keine Rolle. In den grundständigen Studiengängen wurde im Saarland ab dem Sommersemester 2020 das Konstrukt der Wartesemester durch Bewerbungssemester abgelöst. 

Im Auswahlverfahren für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) - Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin – sowie bei den Masterstudiengängen sind weder Bewerbungssemester noch Wartezeit ein Kriterium.

Welche Fächerkombinationen sind möglich?

Nur in den 2-Fächer-Bachelorstudiengängen (Bachelor of Arts) und in den Lehramtsstudiengängen (mit Ausnahme des Lehramts für die Primarstufe) gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren. Hier finden Sie weitere Informationen und Fächerkombinationen.

In den Lehramtsstudiengängen hängt die Fächerkombination primär davon ab, ob das Fach für die jeweilige Schulform angeboten wird. Eine Übersicht finden Sie in dieser Tabelle. Weitere Information zu Aufbau und Struktur der Lehramtsstudiengänge sind auf der Seite zu den Studienabschlüssen zu finden.

Was ist das Losverfahren?

Beim Losverfahren handelt es sich um ein Restvergabeverfahren, das durchgeführt wird, wenn nach dem regulären Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen noch Plätze frei geblieben sind. Um einen Platz im Losverfahren kann sich dann jede Person bewerben, die die Qualifikation für ein Studium besitzt. Voraussetzung ist, dass fristgerecht bis zum 15. September ein Online-Losantrag gestellt wird. Für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) gilt die Frist 15. Oktober.

Bewerbung

Wo finde ich die wichtigsten Fristen für das Bewerbungsverfahren?

Einen Überblick für die grundständigen Studiengänge finden Sie unter Termine zum Bewerbungsverfahren. Die Liste mit aktuellen Semesterterminen wie Vorlesungsbeginn und -ende, Rückmeldefrist etc. finden Sie unter Semestertermine

Für wie viele Studiengänge darf ich mich bewerben?

Dies hängt von Ihrem Status ab. Erststudienbewerberinnen und -bewerber dürfen sich im SIM-Bewerbungsportal der Universität des Saarlandes für maximal zwei Studiengänge bewerben. Wenn Sie in Deutschland bereits einen Studienabschluss erlangt haben, ist nur noch eine Bewerbung für einen einzigen Studiengang möglich, da es sich um ein Zweitstudium handelt. Darüber hinaus ist in beiden Fällen eine parallele Bewerbung für die DoSV-Studiengänge im Zentralen Verfahren (ZV) bei hochschulstart.de möglich. 

Falls Sie bereits studieren, anrechenbare Leistungen vorhanden sind und sich für einen Platz in einem höheren Fachsemester bewerben möchten, können Sie parallel zur Bewerbung in das erste Fachsemester auch bis zu zwei Bewerbungsanträge für höhere Fachsemester einreichen. 

Voraussetzung für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester in Mehrfachstudiengängen (z.B. Lehramt) ist allerdings, dass in allen Fächern des zukünftigen Studienganges ausreichend viele anrechenbare Leistungen vorhanden sind. Wie viele Leistungen vorhanden sein müssen, ist von Studiengang zu Studiengang verschieden. Sie erfahren dies von dem für den neuen Studiengang zuständigen Prüfungsamt. Im Umkehrschluss können Sie sich aber trotz anrechenbarer Leistungen auch in ein erstes Fachsemester bewerben und eventuell deckungsgleiche Module des alten und neuen Studiengangs zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Studiengangwechsel übertragen lassen. 

 

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?

Grundständiges Bachelor-, Lehramts- oder Staatsexamensstudium 

Bei einer Bewerbung für einen dieser Studiengänge werden in der Regel nicht allzu viele Unterlagen benötigt. Sie brauchen aber in jedem Fall den Nachweis über Ihre Qualifikation für ein Studium (z.B. Abiturzeugnis) und eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Weitere Nachweise sind einzureichen, falls Sie bereits einen Dienst (z.B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst) bzw. für die Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder den Bachelorstudiengang Psychologie einen Eignungstest absolviert haben oder einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag) stellen möchten. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschen Schulabschluss oder für ein Zweitstudium müssen weitere Unterlagen einreichen. 

Masterstudium 

Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang sind die einzureichenden Unterlagen unter Umständen etwas umfangreicher, da hier neben dem Nachweis des ersten Studienabschlusses oftmals Dokumente eingereicht werden müssen, auf deren Grundlage der Zugang und die besondere Eignung für das Studium überprüft werden (z.B. Transcript of records, Nachweis über Sprachkenntnisse, Übersetzung ausländischer Zeugnisse etc.). 

In welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen? Ist auch eine postalische Bewerbung möglich?

Da unsere Bewerbungen komplett online durchgeführt werden, müssen alle Dokumente in elektronischer Form (üblicherweise .pdf oder .jpg) vorliegen. Eine Beglaubigung z.B. des Abiturzeugnisses ist daher nicht notwendig. Eine postalische Bewerbung ist folglich nicht vorgesehen. 

Bitte beachten Sie jedoch abweichende Regelungen bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) über hochschulstart. Für diese Studiengänge müssen nach der Bearbeitung des Portals AntOn frist- und formgerecht alle Bewerbungsunterlagen postalisch an Hochschulstart gesendet werden.

Mit welchen Fächern nimmt die Universität am Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) von hochschulstart teil?

Über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben Sie sich für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Bewerbung für diese ZV-Studiengänge erfolgt direkt über www.hochschulstart.de.

Mit den beiden Bachelor-Studiengängen Biologie und Psychologie wird die Universität des Saarlandes ebenfalls am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Ausgangspunkt ist auch hier die Registrierung bei www.hochschulstart.de . Die Bewerbung der Studiengänge erfolgt dann mit Hilfe der hochschulstart-Identifikationsnummern BID und BAN dezentral an der Universität des Saarlandes über das SIM-Bewerbungsportal bzw. das SIM-Studierendenportal der Saar-Universität. Nach Absenden des Bewerbungsfragebogens wird Ihr Bewerbungsantrag im Benutzerkonto von hochschulstart (evtl. zeitverzögert) zu finden sein und kann dort weiter verwaltet werden.

Muss ich mich für einen Studiengang, der am DOSV teilnimmt, zusätzlich über das Auswahlverfahren der Universität bewerben?

Für die drei Fächer des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt die Bewerbung direkt und ausschließlich über www.hochschulstart.de. Eine zusätzliche Bewerbung an der Universität des Saarlandes ist nicht erforderlich.
Für die beiden Bachelor-Studiengänge Biologie und Psychologie ist das Vorgehen etwas anders. Ausgangspunkt ist auch hier die Registrierung bei www.hochschulstart.de . Die Bewerbung der Studiengänge erfolgt dann innerhalb der Bewerbungsphase mit Hilfe der hochschulstart-Identifikationsnummern BID und BAN dezentral über das SIM-Bewerbungsportal bzw. das SIM-Studierendenportal der Saar-Universität. Nach Absenden des Bewerbungsfragebogens wird Ihr Bewerbungsantrag im Benutzerkonto von hochschulstart (evtl. zeitverzögert) zu finden sein und kann dort weiter verwaltet werden.

Einschreibung

Kann ich mich bei zulassungsfreien Studiengängen auch über das SIM-Portal bewerben?

Auch wenn Ihr gewählter Studiengang keine Zulassungsbeschränkung hat, müssen Sie sich (einmalig) im SIM-Portal registrieren und dann online Ihre Einschreibung vornehmen. Ein Studienplatz ist Ihnen bei freien Studiengängen sicher. Um Ihre Einschreiben vorzubereiten, sehen Sie sich die Gesamtübersicht über die einzureichenden Unterlagen an.  

Bis wann muss ich mich einschreiben, wenn ich eine Zulassung erhalten habe?

Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Der Bescheid (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid) wird Ihnen im SIM-Bewerbungsportal unter der entsprechenden Kachel im Reiter Dokumente zur Verfügung gestellt. Sobald dort ein aktueller Bescheid vorliegt, werden Sie per Mail benachrichtigt.

Ich habe Fragen zur Krankenversicherung. Wo kann ich mich informieren?

Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Krankenversicherung

Wie hoch ist der aktuelle Semesterbeitrag? Wie lautet die Bankverbindung der Universität des Saarlandes?

Hier finden Sie die Bankverbindung der Universität.

Wann erhalte ich meine Studienbescheinigungen?

Ihre Studienbescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung etc.) müssen Sie selbst in SIM-Portal herunterladen. Hier finden Sie weitere Infos zu Bescheinigungen.

Kann ich mich sofort exmatrikulieren oder meine Einschreibung zurücknehmen, wenn ich von einer anderen Hochschule einen Zulassungsbescheid erhalten habe und wechseln möchte?

Ja, das ist möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Exmatrikulation sowie zu Möglichkeiten der Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren.

Studierendensekretariat

Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

Studierendensekretariat

Zentrale Studienberatung

Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

Zentrale Studienberatung