Bescheinigungen

Im SIM-Studierendenportal stehen Ihnen verschiedene Bescheinigungen zum Ausdrucken oder Herunterladen zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer UdS-Kennung (Benutzerkennung) und Ihrem Passwort ein.

Achtung: Bitte bedenken Sie, dass Sie ab dem Tag Ihrer Exmatrikulation nur noch 6 Wochen auf das SIM-Portal zugreifen können.

SIM-Studierendenportal

Nutzerhilfe für Bescheinigungen (PDF)

Bitte verwenden Sie für die Nutzung der SIM-Portale einen modernen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge auf Chromium Basis) in der aktuellsten Version. Apple Safari sowie Internet Explorer werden derzeit nicht vollständig unterstützt.

Achtung: Bei Problemen mit bestehenden Login-Daten: Löschen Sie bitte in den Einstellungen Ihres Browsers die Browserdaten (Chrome und Firefox: „Browserdaten löschen“, Microsoft Edge  „Cookies und Website-Daten“), schließen Sie anschließend Ihren Browser und versuchen Sie den Login erneut.  

Wann steht mir welche Bescheinigung zur Verfügung?

Immatrikulationbescheinigung

Die Immatrikulationsbescheinigung steht nach erfolgter Rückmeldung für das entsprechende Semester im SIM-Portal zur Verfügung.

Urlaubsbescheinigung

Die Urlaubsbescheinigung steht zum Abruf im SIM-Portal zur Verfügung, sobald Ihr Antrag auf Beurlaubung für ein Semester bewilligt wurde.

Exmatrikulationsbescheinigung

Sofern Sie sich exmatrikuliert haben, steht Ihnen für das entsprechende Semester eine Exmatrikulationsbescheinigung im SIM-Portal zur Verfügung.

Studienverlaufsbescheinigung

Die Studienverlaufsbescheinigung umfasst Informationen über alle von Ihnen an der Universität des Saarlandes studierten Semester. Sie steht Ihnen jederzeit im SIM-Portal zur Verfügung.

Verlaufsbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

Verlaufsbescheinigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung können derzeit nicht im SIM-Portal selbst ausgestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an studium(at)uni-saarland.de und verwenden Sie als Betreff für Ihre E-Mail: "Rentenbescheinigung – Ihre Matrikelnummer – Ihr Name".

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie möglicherweise, wenn Sie in den gleichen Studiengang an einer anderen Universität wechseln möchten. Sie steht Ihnen nicht im SIM-Portal zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungssekretariat: Prüfungsämter und Prüfungssekretariate.