Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können die Genehmigungen eines Studienplatztausches der beteiligen Hochschulen sowie die Exmatrikulationsnachweise der Tauschpartner einen Zulassungsbescheid ersetzen. Bitte exmatrikulieren Sie sich aber erst, wenn die Tauschgenehmigungen vorliegen.

Voraussetzungen für einen Studienplatztausch

  • Alle beteiligten Tauschpartner müssen eine Zulassung für einen Vollstudienplatz an einer deutschen Universität besitzen.
  • Ein Fachhochschulstudiengang kann nicht mit einem gleichnamigen Studiengang der Saar-Uni getauscht werden. Ein Teilzeitstudium kann nicht mit einem Vollzeitstudium getauscht werden.
  • Die Tauschpartner müssen im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester / klinischen Semester bzw. Kohortensemester / klinischen Kohortensemester eingeschrieben sein. Ein Studienplatztausch ins erste Fachsemester oder ins erste Kohortensemester ist nicht möglich.
  • Der Tauschpartner, der an die Saar-Uni wechselt, muss eine für den beantragten Studiengang gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bei ausländischer Vorbildung müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen.
  • Die Tauschpartner müssen den gleichen Ausbildungsstand haben, und es darf zu keiner doppelten Leistungsnachfrage kommen. Eine diesbezügliche Bestätigung des Dekanats auf dem Tauschantragsformular ist erforderlich. Ausnahme: Studienplatztausch ins erste klinische Semester, wenn beide Tauschpartner zu diesem Semester das Physikum bestanden haben.
  • Die Unterlagen müssen vollständig bis spätestens zum ersten Vorlesungstag beim Studierendensekretariat eingehen.


Bitte beachten Sie:
Die Abgabe eines Antrages auf Studienplatztausch führt nicht automatisch zu einer Genehmigung. Nachteile, die sich aus dem Studienplatztausch ergeben (insbes. Studienverzögerungen), begründen keine Ansprüche gegen die am Tausch beteiligten Hochschulen. 

Studierendensekretariat

Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

Studierendensekretariat