Gasthörer

Sie können jeweils für die Dauer eines Semesters als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Vorbildung in der Lage sind, an Lehrveranstaltungen der Universität mit Verständnis teilzunehmen.

Die Zulassung bedarf der Zustimmung des Dozenten oder der Dozentin. Eine Zulassung zu Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Universitätspräsidenten. Im Studienführer Weiterbildung finden Sie Veranstaltungen, bei denen die Dozenten einer Teilnahme bereits zugestimmt haben.

Den Antrag zur Anmeldung reichen Sie bitte schriftlich nebst allen auf dem Anmeldeformular genannten Unterlagen beim Studierendensekretariat ein. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Antragsformular.

Seniorenstudium

Seniorinnen und Senioren mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) können als reguläre Studierende ein Seniorenstudium in einem zulassungsfreien Studiengang absolvieren. Sie bezahlen den Sozialbeitrag und – ab dem 55. Lebensjahr – eine zusätzliche Gebühr. Die Einschreibung erfolgt über das Online-Formular für die Immatrikulation.

Zentrum für lebenslanges Lernen (ZelL)

Campus Saarbrücken
Geb. A4 2, Raum 2.13
Tel.: 0681 302-3533
zell-gh(at)mx.uni-saarland.de