Bewerbung in ein höheres Fachsemester

  • Nur für grundständige Studiengänge.
  • Nur für Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung.
  • Für Hochschulwechsler, Fachwechsler, Quereinsteiger und Studienfortsetzer (Deutsche, Bildungsinländer und -ausländer).

Bei Fragen rund um die SIM-Portale (z.B. zum Login, Einreichen einer Bewerbung etc.) besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen, Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.

SIM Saarland Hilfeseiten

Bitte verwenden Sie für die Nutzung der SIM-Portale einen modernen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge) in der aktuellsten Version. Apple Safari sowie Internet Explorer werden derzeit nicht vollständig unterstützt. Bei Problemen mit bestehenden Login-Daten: Löschen Sie bitte in den Einstellungen Ihres Browsers die Browserdaten, schließen Sie Ihren Browser und versuchen Sie den Login erneut.

Informationen zu Bewerbung und Zulassung

Fristen

für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studienfächern

  • für das Wintersemester: 15. Juli
  • für das Sommersemester: 15. Januar

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester werden in den SIM-Portalen folgende Unterlagen zwingend benötigt:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Studiengangsbezeichnung und Fachsemesterangabe
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen, und zwar von Hochschulwechslern im gleichen Studiengang (innerhalb Deutschlands): Leistungsnachweise und Zeugnisse. Von Fachwechslern und Quereinsteigern sowie Hochschulwechslern aus dem Ausland: Einstufungsentscheidungen bzw. Anrechnungsbescheide der hiesigen Prüfungssekretariate bzw. der zuständigen staatlichen (Landes-)Prüfungsämter. Nachweise, die Sie erst nach der Bewerbung erhalten, müssen Sie für das Wintersemester bis 30. September und für das Sommersemester bis 31. März in Ihren Zulassungsanträgen in den SIM-Portalen nachträglich hochladen. Bitte beachten Sie, dass der Kontakt mit dem Prüfungssekretariat/-amt und Upload der Bescheide ausschließlich durch die Bewerberinnen und Bewerber erfolgt.

Internationale Studienbewerber

Eine Liste der Unterlagen, die internationale Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester einreichen müssen, finden Sie unter Internationale Studienbewerber.

Zulassungsverfahren

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Eingliederung für das Wintersemester nur in ungerade Fachsemester und für das Sommersemester nur in gerade Fachsemester möglich (Ausnahme: klinische Semester in Medizin).

Die Entscheidung über Ihre Bewerbung erhalten Sie schriftlich, und zwar i.d.R. in der Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen oder in der ersten Lehrveranstaltungswoche. Sollten Sie dann noch keinen Bescheid erhalten haben, müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen. Die Einschreibefrist sowie weitere Hinweise zur Einschreibung teilen wir Ihnen im Zulassungsbescheid mit.

Wenn Sie in Deutschland im gewählten Studiengang den Prüfungsanspruch verloren haben, ist eine Zulassung nicht möglich.

Besonderheiten in den Studiengängen

Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Bitte reichen Sie alle Anrechnungsbescheide ein. Bei einer Bewerbung für ein klinisches Fachsemester in Medizin bzw. Zahnmedizin ist die Vorlage von vorklinischen Leistungsnachweisen aber nicht erforderlich.

Psychologie

Auch Hochschulortwechsler im gleichen Studiengang müssen Einstufungsbescheinigungen einreichen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpartner zum Thema Studienortwechsel Psychologie.

Human- und Molekularbiologie

Auch Hochschulortwechsler im gleichen Studiengang müssen Einstufungsbescheinigungen einreichen.

Kontakt:
Dr. Björn Diehl
Tel.: 0681 302-3926
bjoern.diehl(at)uni-saarland.de

Rechtswissenschaft

Auch Hochschulortwechsler im gleichen Studiengang müssen Einstufungsbescheinigungen einreichen.

Kontakt:
Ass. iur. Silke U. Baumgärtner
Tel.: 0681 302-2003, -3100
s.baumgaertner(at)rewi.uni-saarland.de

Lehramt

Quereinsteiger können das Lehramtsstudium in einem höheren Fachsemester nur dann fortführen, wenn für alle drei Fächer (beide Lehramtsfächer sowie das Fach Bildungswissenschaften) ein Einstufungsbescheid vom Zentralen Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge (ZPL) ausgestellt werden kann. Dieser muss beim ZPL bis zum 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) per E-Mail beantragt werden.

Umfasst dabei die gewünschte Lehramtskombination mindestens ein zulassungsbeschränktes Lehramtsfach, so ist außerdem eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester bis zum 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) über das SIM-Portal erforderlich. Noch nicht vorhandene Einstufungsbescheide können bis Ende September (Wintersemester) bzw. Ende März (Sommersemester) der Online-Bewerbung nachgereicht werden.

Bei einer Kombination von zwei zulassungsfreien Lehramtsfächern kann die Einschreibung in ein höheres Fachsemester bis Ende September (Wintersemester) bzw. bis Ende März (Sommersemester) über das SIM-Portal unter Vorlage der entsprechenden Einstufungsbescheide für alle drei Fächer erfolgen.

Kontakt:
Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge
Studienkoordination
Tel.: 0681 302-3817
j.dausend(at)mx.uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/zpl

Studierendensekretariat

Campus Saarbrücken
Gebäude A4 2
Tel.: 0681 302-5491
studium(at)uni-saarland.de

Studierendensekretariat

Zentrale Studienberatung

Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

Zentrale Studienberatung