Studieren ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

Studienbewerber, die weder eine allgemeine noch eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können zu einem Probestudium zugelassen werden, wenn eine besondere berufliche Qualifikation vorliegt. Zwischen beruflicher Qualifikation und Studienwunsch muss ein ausreichender inhaltlicher Zusammenhang bestehen.

Die Bewilligung für ein Probestudium wird durch eine Kommission getroffenen und berechtigt anschließend zum Studium genau des Studiengangs, der in der Bewilligung genannt ist. Die Fachhochschulreife ist zur Aufnahme eines Studiums in der Regel nicht ausreichend.


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