Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Mögliche Gründe für eine Beurlaubung und erforderliche Nachweise

  • Längere Erkrankung, durch die Sie während der überwiegenden Vorlesungszeit des Semesters studierunfähig sind. Nachweis: ärztliches Attest über die Dauer der Studierunfähigkeit
  • Auslandsaufenthalt, z.B. Studium an einer ausländischen Universität. Nachweis: Bescheinigung über die Zulassung/Einschreibung an der ausländischen Universität
  • Schwangerschaft. Nachweis: ärztliches Attest oder Schwangerschaftspass
  • Elternzeit/Mutterschutzzeiten. Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes
  • Wahrnehmung von Familienpflichten, insbes. Erziehung eines minderjährigen Kindes und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Wehr- oder Ersatzdienstzeiten, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr oder andere vergleichbare Dienste. Nachweis: Dienstzeitbescheinigung
  • Praktika außerhalb der Universität, die erhebliche Teile der Vorlesungszeit beanspruchen. Nachweis: Praktikumsvertrag
  • Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung. Nachweis: Bescheinigung von StuPa oder AStA
  • Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensgründung
  • Nachgewiesenes Engagement im Rahmen des Spitzensports

Antrag auf Beurlaubung

Die Beurlaubung erfolgt immer semesterweise. Eine Beurlaubung nur für einzelne Fächer ist nicht möglich.

Die Beurlaubung beantragen Sie i.d.R. zusammen mit der Rückmeldung. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden, am besten sofort nach Eintritt des Beurlaubungsgrundes, spätestens aber am letzten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters. Später eingehende Anträge können auch bei vorhandenem wichtigem Grund nicht bewilligt werden.

Rückerstattung von Gebühren

Wenn Sie bereits Gebühren (nicht die Sozialbeiträge) für das beurlaubte Semester bezahlt haben, können diese erstattet werden. Reichen Sie in dem Fall bitte den Antrag auf Rückerstattung inklusive der im Antragsformular genannten erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung ein.

Bitte beachten Sie

Eine Beurlaubung vom Studium kann Auswirkungen haben auf Studienförderung, Leistungen staatlicher Stellen (z.B. Kindergeld), den Aufenthaltsstatus und die damit verbundene Arbeitserlaubnis, den Krankenversicherungsschutz (ggf. höhere Versicherungsbeiträge), etc. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen.

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