Verpflichtende Auslandsaufenthalte Lehramt

Der Auslandsaufenthalt trägt maßgeblich dazu bei, dass die künftigen Fremdsprachenlehrkräfte landeskundliche Kenntnisse und eine interkulturelle Kompetenz erwerben, die sie befähigen, die Rolle von Kulturmittlern und -mittlerinnen zu übernehmen. Dieser Zielsetzung entspricht in besonderem Maße ein Auslandsaufenthalt in Form eines Auslandsstudiums oder einer Tätigkeit als Fremdsprachenassistent oder Fremdsprachenassistentin an einer Schule in einem Land der Zielsprache.

Lehramt der Sekundarstufe I und II

Englisch

Französisch

Spanisch

Lehramt der Sekundarstufe I und Lehramt an beruflichen Schulen

Englisch

Französisch

Werden im Studiengang Lehramt der Sekundarstufe I und II zwei Fremdsprachen studiert, ist ein 6-monatiger und ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt verpflichtend in den Ländern der jweiligen Zielsprachen obligatorisch. Es kann frei gewählt werden, in welchem Sprachraum der längere bzw. der kürzere Aufenthalt stattfinden soll.

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Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.

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