Rechtswissenschaft (Juristische Prüfung)

Rechtswissenschaft – auch Jura genannt – ist eines der traditionsreichsten Studienfächer an Universitäten. Obwohl es an die Studierenden erhebliche Anforderungen stellt, erfreut es sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies erklärt sich unter anderem dadurch, dass dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen breitgefächerte Berufsmöglichkeiten eröffnet: in der Wirtschaft, bei Unternehmen und Verbänden, beim Staat in der Rechtspflege und der Verwaltung und, nicht zuletzt, eine freiberufliche Tätigkeit in rechtsberatenden Berufen (Rechtanwältin oder Rechtsanwalt, NotarIn). Das Studium endet mit der sogenannten „Ersten Juristischen Prüfung“ (oft auch noch Staatsexamen genannt). Diese ist Voraussetzung für den Einstieg in die zweijährige praktische Ausbildung, das Rechtsreferendariat, welche zum sogenannten „Zweite Staatsexamen“ führt.

LL.B. Rechtswissenschaft – integrierter Bachelorstudiengang

Studiengangsbeschreibung

Das Studium umfasst ein breites Spektrum juristischen Grundwissens in den Fächern des deutschen Rechts: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, daneben aber – gerade in Saarbrücken – auch eine intensive Ausbildung in denjenigen Rechtsfächern, welche über das nationale Recht hinausweisen: ausländisches Recht, Rechtsvergleichung, Internationales Privat-, Prozess- und Strafrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Europarecht.

Die meisten juristischen Berufe setzen den Erwerb der Befähigung zum Richteramt voraus, was in Deutschland zu einer so genannten einheitsjuristischen Ausbildung geführt hat. Diese wird durch Rahmenvorschriften des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) bundeseinheitlich geregelt und in der traditionellen zweistufigen Form durchgeführt.

Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen ist danach die so genannte volljuristische Ausbildung erforderlich, bestehend aus

  1. einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität von vier Jahren, das mit der ersten juristischen Prüfung ("Referendarexamen") abgeschlossen wird und
  2. dem zwei Jahre dauernden juristischen Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung ("Assessorexamen").

Ziel der letzten Reform des Deutschen Richtergesetzes ist eine bessere Vorbereitung auf den jeweiligen Beruf, insbesondere den anwaltlichen, unter anderem durch spezielle Veranstaltungen im Studium und eine Verlängerung der Anwaltsstation im Vorbereitungsdienst.

Nach einem juristischen Studienabschluss mindestens mit der Note "befriedigend" ist eine Promotion zum Doktor des Rechts möglich.

Studienverlauf

Das Studium gliedert sich in Pflichtfächer, die das Deutsche Richtergesetz zwingend vorschreibt, und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten. Die Prüfung der Schwerpunktbereiche ist inzwischen mit einem Anteil von 30% vollständig auf die Universitäten verlagert worden; die staatliche Prüfung beschränkt sich mit einem Anteil von 70% auf die Pflichtfächer.

Die Regelung der näheren Einzelheiten erfolgt in jedem Bundesland in eigenen Landesgesetzen und Rechtsverordnungen: im Saarland im Juristenausbildungsgesetz (JAG) sowie in der Juristenausbildungsordnung (JAO).

Das ordnungsgemäße Studium (§ 5 JAG) besteht aus einem Pflichtfach- und einem Schwerpunktbereichsstudium. Das Pflichtfachstudium gliedert sich in das Grundstudium (1. Studienjahr), das Hauptstudium (2. und 3. Studienjahr) und das Vertiefungs- und Wiederholungsstudium (4. Studienjahr). In jeder der für die ersten zwei Studienjahre vorgesehenen Lehrveranstaltungen können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung (i.d.R. Klausur) Leistungspunkte erworben werden (2 Punkte je Wochenstunde einer Lehrveranstaltung). Für den Übergang vom ersten Studienjahr ins zweite müssen von maximal 68 Leistungspunkten mindestens 50 nachgewiesen werden und beim Übergang vom zweiten ins dritte Studienjahr mindestens 50 von 74 Leistungspunkten.

Im Pflichtfachstudium besteht eine Teilnahmeverpflichtung an Lehrveranstaltungen aus den Bereichen (§ 8 JAG):

  • Bürgerliches Recht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Gerichtliches Verfahrensrecht
  • Grundlagen und Methoden der Rechtswissenschaft (Grundlagenfächer)

Während des Schwerpunktbereichsstudiums im dritten Studienjahr muss an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 10 bis 14 Semesterwochenstunden teilgenommen werden. Dabei kann einer der folgenden Schwerpunkte gewählt werden:

  • Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht
  • Deutsches und internationales Steuerrecht
  • Deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht
  • Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz
  • Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht
  • Deutsche und internationale Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Französisches Recht
  • Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht
  • IT-Recht und Rechtsinformatik
  • Das letzte Studienjahr dient der Examensvorbereitung mit Veranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung im Umfang von 34 Semesterwochenstunden.

Darüber hinaus ist mindestens eine Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (wie z. B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung) zu besuchen sowie der Nachweis einer rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz zu erbringen. Lateinkenntnisse sind nützlich, aber nicht vorgeschrieben, auch nicht für die Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes.

Während der vorlesungsfreien Zeit müssen praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten abgeleistet werden, und zwar nach freier Wahl bei Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, u. a. mindestens ein Monat soll bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt abgeleistet werden.

In der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft werden die näheren Einzelheiten betreffend Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und das zu gewährleistende Lehrangebot bestimmt.

Der Studienplan enthält Angaben über den zeitlichen Verlauf, den Gegenstand und den Umfang der Lehrveranstaltungen und legt fest, in welchen Lehrveranstaltungen wie viele Leistungspunkte erworben werden können.

Für die erstmalige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung gilt die so genannte "Freischuss"-Regelung. Sie beinhaltet einen risikolosen Prüfungsversuch, der bei Nichtbestehen als nicht unternommen gilt. Voraussetzung ist allerdings ein ununterbrochenes Studium der Rechtswissenschaft von höchstens acht Semestern; Zeiten eines Rechtsstudiums im Ausland oder einer Beurlaubung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Besonderheiten

Diplom-Jurist/in
Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Prüfung verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Juristin/Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)".

Französisches Recht(Droit)
Neben dem Studium des deutschen Rechts kann während der ersten sechs Semester parallel französisches Recht studiert werden. Die ersten beiden Studienjahre werden an der Universität des Saarlandes studiert. Das dritte Studienjahr an einer französischen Partneruniversität. Das Doppelstudium führt in erster Linie zu zwei Abschlüssen, der französischen "Licence de droit" und dem deutschen "Bachelor of laws (LL.B.)" (siehe Studiengang Droit und Centre Juridique Franco-Allemand).

Aufbaustudiengang Europäisches und Internationales Recht (Master of Law LL.M.)
Jura-Studierende höherer Semester haben die Möglichkeit, an einzelnen Veranstaltungen des Europa-Instituts inkl. Abschlussprüfungen teilzunehmen, die später im Masterstudiengang  angerechnet werden können.
Im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) kann die 3-monatige Wahlstation am Europa-Institut absolviert werden.

Juristisches Internetprojekt
Mit seiner Gründung im Jahre 1993 ist das Juristische Internetprojekt Saarbrücken in Deutschland das erste juristische Informationssystem im Internet mit überregionalem Anspruch. Es hat schnell nationale und internationale Anerkennung gefunden. Heute ist es ein umfassendes Portal für juristische Informationen mit einem starken Schwerpunkt im internationalen Bereich und Aushängeschild der Saarbrücker Rechtsinformatik mit vielen weiteren Projekten.

International
Die  Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt über eine große Zahl von Austauschprogrammen mit ausländischen Partnerhochschulen, die überwiegend im Rahmen von SOKRATES/ERASMUS durch Mittel der Europäischen Union gefördert werden. Für die Organisation und Betreuung der Studierenden ist in erster Linie das Auslandsbüro der Abteilung Rechtswissenschaft zuständig und außerdem das International Office der Universität des Saarlandes.

Zertifikate

Folgende Zertifikate der rechtswissenschaftlichen Fakultät können zusätzlich erworben werden:

Rechtswissenschaft als Nebenfach

Rechtswissenschaft kann auch als Nebenfach im 2-Fächer-Bachelorstudiengang in Kombination mit dem Hauptfach Geschichte und Philosophie studiert werden

Weiterführende Studiengänge Studiengangsdokumente

 

Studienbeginn ab WS 2022/23

Gilt für Studierende, die ihr Studium zum 1. Oktober 2022 aufgenommen haben. Ferner gilt sie  für Studierende, die sich wegen des fehlenden Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an den vorgesehenen Veranstaltungen (§ 5 Abs. 2 S. 3 JAG) zum 1. Oktober 2022 weiterhin im ersten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2023 weiterhin im zweiten Studienjahr oder zum 1. Oktober 2024 weiterhin im dritten Studienjahr befinden.

Studienbeginn VOR dem 01.10.2022

Jura als Nebenfach:

 

Kontakt

Zentrale Studienberatung
Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/studienberatung

Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Geb. B4 1, EG, Raum 0.15
Tel.: 0681 302-2003, -2100, -3100
dekanat(at)rewi.uni-saarland.de
Webseite

Juristisches Prüfungsamt
Geb. B4 1, EG, Raum 0.14/0.09
jura.pruefungsamt(at)rewi.uni-saarland.de
Webseite

Landesprüfungsamt für Juristen
Franz-Josef Röder Str. 16
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/ 501 5318 oder 5321
E-Mail: pruefungsamt(at)justiz.saarland.de
Webseite

Fachschaft Jura
Geb. C3 1, 4. OG, Raum 4.04
info(at)fachschaft-jura.org

Bewerbung

Der Studiengang unterliegt keiner Zulassungsbeschränkung. Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. 

Die Einschreibung (Immatrikulation) für ein erstes Fachsemester erfolgt ohne vorherige Bewerbung bis Ende September online über die SIM-Portale der Universität des Saarlandes durch Auswahl der Aktionskachel "Einschreibung (inkl. Austauschstudierende)".

Zu beachten: Liegt bei einer Einschreibung in ein höheres Fachsemester ein Fachwechsel vor, ist zusätzlich ein Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungssekretariats einzureichen. 

Die Einreichung der benötigten Einschreibunterlagen erfolgt ausschließlich online während des Ausfüllens eines Einschreibeantrags in den SIM-Portalen.   

Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere SIM Saarland Hilfeseiten. Dort finden Sie viele Informationen, Videos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. 

Für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung gelten zum Teil abweichende Regelungen. 

Zentrale Studienberatung

Campus Saarbrücken
Campus Center, Geb. A4 4, EG
Tel.: 0681 302-3513
studienberatung(at)uni-saarland.de

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Akkreditierte Studiengänge

Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.

Qualitätsmanagement