19 March 2026

Beamter bekam knapp sieben Jahre Sonderurlaub für SPD-Parteiarbeit – und wurde im Urlaub befördert

Saarbrücker Zeitung

Der umstrittene Sonderurlaub einer Landesbeamtin für die Leitung des SPD-Wahlkampfs in Rheinland-Pfalz ist kein Einzelfall. Die dortige Landesregierung geht seit mehr als zehn Jahren nach demselben Muster vor. Staatsrechtler Christoph Gröpl, Professor an der Universität des Saarlandes, hält diese Praxis im vorliegenden Fall für rechtswidrig. 

Vollständiger Beitrag der Saarbrücker Zeitung